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Youtuber: US-Behörde drängt auf klarere Kennzeichnung von Werbung

Der Hashtag #ad reicht nicht aus: Wer auf Youtube oder in anderen sozialen Netzwerken gegen Geld ein Produkt vor die Kamera hält, muss klarer auf Werbung hinweisen: Das möchte die nordamerikanische Verbraucherschutzbehörde - und kündigt Kontrollen an.
/ Peter Steinlechner
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Youtube-Werbung soll klarer gekennzeichnet werden. (Bild: Nicholas Kamm/Getty Images)
Youtube-Werbung soll klarer gekennzeichnet werden. Bild: Nicholas Kamm/Getty Images

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) will gegen nicht ausreichend gekennzeichnete Werbung auf Youtube, Facebook und ähnlichen sozialen Diensten vorgehen. Das hat ein Sprecher der Behörde dem US-Newsdienst Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) gesagt: "Wir glauben, dass die Konsumenten den Empfehlungen dort vertrauen, und wir möchte sicherstellen, dass sie nicht enttäuscht werden."

Die FTC wendet sich vor allem gegen den Trend, Hinweise auf Werbung nur klein in einer größeren Sammlung von Hashtags zu verstecken. Kürzel wie #ad (Advertisment, also Werbung) oder #spon (sponsored, also bezahlt) fallen längst nicht jedem auf und sind selbst für US-Amerikaner nicht unbedingt auf Anhieb verständlich.

Einer der Auslöser der aktuellen Pläne der Behörde war der Fall Warner Bros. Home Entertainment. Der Publisher hatte eine Reihe von Youtubern - darunter PewDiePie - dafür bezahlt, in Videos die Werbetrommel für das Computerspiel Mittelerde: Mordors Schatten zu rühren. PewDiePie hatte das Video als Werbung gekennzeichnet, wenn auch nicht sehr gut sichtbar. Andere Youtuber hatten gar keine Hinweise auf Werbung eingeblendet.

Situation in Deutschland

In Deutschland gelten grundsätzlich ähnliche Regelungen wie in den USA. Sprich: Wenn Youtuber ein Produkt gegen Geld oder Sachleistungen bewerben, müssen sie das sehr klar in ihren Clips deutlich machen. In der Praxis gibt es aber oft nur kaum sichtbare Hinweise, etwa am Anfang der Videos.

Für die Kontrolle der Szene sind die Landesmedienanstalten zuständig, die momentan aber nur auf Einsicht setzen. Ende 2015 hatten die Landesmedienanstalten ein PDF(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, mit dem sie die Youtuber über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären wollten.


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