Youtuber: Flying Uwe unter Verdacht der Schleichwerbung

Es geht unter anderem um Proteinpulver: Der Youtuber Flying Uwe steht wegen des Verdachts der Schleichwerbung im Visier einer Landesmedienanstalt. Auch 30 andere Streamer haben Post von der Behörde bekommen.

Artikel veröffentlicht am ,
Flying Uwe in einem seiner Videos auf Youtube
Flying Uwe in einem seiner Videos auf Youtube (Bild: Flying Uwe)

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht gegen den Youtuber und Let's Player Flying Uwe vor. Der Vorwurf: Er präsentiere in seinen Videos Eigenprodukte, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. Konkret geht es darum, dass Flying Uwe von ihm vertriebenes Fitnesszubehör - etwa Proteinpulver - immer wieder in seinen Streams zeige. Damit verstoße er gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen. Dem Hamburger drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Bereits im November 2016 forderte die Medienanstalt den Youtuber auf, einige seiner Videos und die zugehörigen Videobeschreibungen als Werbung zu kennzeichnen - was Flying Uwe dann auch tat. In den Videos, in denen er die Produkte seines eigenen Unternehmens präsentiert, fehlen nach Darstellung der Medienanstalt jedoch weiterhin entsprechende Kennzeichnungen.

In einem Video gibt sich der Hamburger empört über den Brief der Medienanstalt. Selbstironisch bezeichnet er sich als "Schleiching Uwe", die Vorwürfe hält er für nicht begründet. Er halte halt einfach Produkte in die Kamera, die er selbst gut finde - ein gerne von Streamern genutztes Argument, wenn es um das Thema Product Placement geht.

Flying Uwe betreibt zwei größere Kanäle auf Youtube. Im einen geht es um Computerspiele, im anderen vorwiegend um Sport und seinen Alltag. Insgesamt haben rund 1,35 Millionen Zuschauer die Kanäle abonniert. Auch einige der Zuschauer äußern sich in Kommentaren von Videos kritisch über das Präsentieren von Produkten.

Weitere Streamer im Visier

Parallel zu diesem Verfahren hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nach eigenen Angaben rund 30 weitere Youtuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen informiert. Bereits vor einiger Zeit hatten alle Landesmedienanstalten gemeinsam ein PDF veröffentlicht, auf dem die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst sind.

Schon vor einigen Tagen hatten die Medienanstalten für Diskussionen gesorgt. Dabei ging es allerdings nicht um Schleichwerbung, sondern um eine Sendelizenz, die nach Auffassung der Medienanstalten für Kanäle wie Pietsmiet TV nötig sei.

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logged_in 27. Apr 2017

Zu den nicht-nerdigen, unterhaltsamen gehört der Slingshot Channel https://www.youtube...

nille02 31. Mär 2017

Falsche Baustelle. Darf er auch, er muss es aber entsprechend Kenntlich machen.

Eheran 31. Mär 2017

Mal noch ein paar mehr: AvE EEVblog CinemaSins Lindybeige bigclivedotcom...

elitezocker 31. Mär 2017

Denkfehler! Es sind aber die privaten Sender die hier den Ärger machen. Nicht die...



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