Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Youtube: AfD-Abgeordnete verdienten Geld mit Bundestagsvideos

Mehrere AfD-Politiker haben ihre Youtube-Kanäle monetarisieren lassen. Das verstößt gegen das Abgeordnetengesetz.
/ Friedhelm Greis
17 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner verdiente Geld mit Bundestagsvideos. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner verdiente Geld mit Bundestagsvideos. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Bundestagsabgeordnete der AfD haben unzulässigerweise mit der Veröffentlichung von Videos auf Youtube Geld verdient. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, bestätigte inzwischen entsprechende Recherchen der Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster).

Brandner sagte der Wochenzeitung Junge Freiheit(öffnet im neuen Fenster), die als Sprachrohr der sogenannten Neuen Rechten gilt: "Meinen Youtube-Kanal – und nur diesen – hatte ich für rund eineinhalb Jahre monetarisiert, das heißt, der Zuschauer sah kurze, vom Plattformbetreiber eingespielte Werbesequenzen, bevor er zu den Inhalten kam." In diesem Zeitraum habe er damit 15.000 Euro verdient.

Brandner soll jedoch nicht der einzige Politiker der in weiten Teilen rechtsextremen Partei gewesen sein, der seine Internetkanäle zu Geld machte. Dem Bericht der Süddeutschen zufolge soll es sich um mindestens zwei AfD-Abgeordnete handeln. Auf den Kanälen veröffentlichen Politiker wie Brandner unter anderem ihre Reden aus dem Bundestag.

Gesetz untersagt Zuwendungen für Mandat

Das Abgeordnetengesetz schreibt in Paragraf 44a(öffnet im neuen Fenster) vor: "Für die Ausübung des Mandats darf ein Mitglied des Bundestages keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensvorteile annehmen." Unzulässig ist zudem "die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung für eine Vortragstätigkeit, die in Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht oder ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird".

Dem Bericht der Süddeutschen zufolge erfuhr die Bundestagsverwaltung Anfang März 2026 von der Problematik. Doch die AfD-Fraktion habe die Praxis zunächst verteidigt. Auch in der Jungen Freiheit bezeichnete Brandner die Monetarisierung als unproblematisch: "Die Unabhängigkeit des Mandats war zu jeder Zeit gewährleistet. Der Paragraf 44a geht davon aus, dass der Abgeordnete beispielsweise gegen Gage auftritt und somit seine Unabhängigkeit aufs Spiel setzt. Das Geld kam aber nicht vom Zuschauer meiner Videos, sondern vom Betreiber der Plattform."

Brandner muss Geld an Bundeshaushalt zahlen

Nach dem sich die Bundestagsverwaltung in der Sache unnachgiebig zeigte, lenkte die AfD dem Bericht zufolge ein. Die Fraktion schließe sich "für die Zukunft aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch MdB auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt", schrieb Brandner demnach in einer Stellungnahme für den Bundestag. Zudem sollen die unzulässig erzielten Einnahmen dem Bundeshaushalt zugeführt werden.

Abschließend räumte Brandner in dem Interview ein, die Monetarisierung zu spät auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft zu haben. "Ja, die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen", sagte der Jurist.

In den vergangenen Wochen gab es zudem zahlreiche Berichte, wonach AfD-Abgeordnete ihr Mandat dazu nutzen, Familienangehörige oder Familienmitglieder von Kollegen zu beschäftigen. Das brachte der Partei den Vorwurf der Vetternwirtschaft ein und wurde auch im Plenum des Bundestags diskutiert(öffnet im neuen Fenster).


Relevante Themen