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Yippie Yah Yei Schweinebacke: Gericht untersagt manipulierte KI-Stimme von Bruce Willis

Ein Gericht stärkt das Recht an der eigenen Stimme. Ein Onlineshop hat eine KI -generierte Stimme von Bruce Willis' deutscher Synchronstimme verwendet.
/ Ingo Pakalski
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Die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis hat vor Gericht gewonnen. (Bild: Getty Images)
Die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis hat vor Gericht gewonnen. Bild: Getty Images

Die deutsche Stammstimme des US-Schauspielers Bruce Willis hat sich gegen die unerlaubte Nutzung der Stimme vor Gericht gewehrt. Ein Youtube-Kanal hatte in Videos ein fingierte deutsche Bruce-Willis-Stimme genutzt, die mithilfe von KI erstellt wurde. Der Synchronsprecher Manfred Lehmann(öffnet im neuen Fenster) stimmte dieser Nutzung nie zu und klagte dagegen.

Der Medienanwalt Kai Jüdemann vertritt den Schauspieler, Synchronsprecher und Hörbuch- sowie Hörspielsprecher in dem Fall und weist in einem aktuellen Beitrag auf das Urteil des Landgerichts Berlin hin(öffnet im neuen Fenster) , das am 20. August 2025 ergangen ist (Az. II 2 O 202/24) und noch nicht veröffentlicht wurde.

In dem Beitrag nennt Jüdemann nur, dass er die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis juristisch vertritt. Golem hat sich vom Anwalt bestätigen lassen, dass es sich dabei um Manfred Lehmann handelt und freundlicherweise die Genehmigung erhalten, ihn in unserem Bericht namentlich nennen zu dürfen.

Youtube-Videos mit KI-Stimme

In dem Rechtsstreit ging es um einen Youtube-Kanal, auf dem Videos gezeigt wurden, in denen eine durch KI-erzeugte Stimme zu hören ist, die bewusst Lehmanns Stimme ähnelt. Mit den Videos wurden Produkte beworben, die über einen Onlineshop verkauft wurden. In den Videos seien politische Aussagen getätigt worden, die eher dem rechten Spektrum zuzuordnen seien, so der Anwalt.

All das wurde von Lehmann nie genehmigt und das Landgericht Berlin sieht damit eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, das auch das Recht an der eigenen Stimme umfasst. Demnach ist die Stimme eines Sprechers durch das Persönlichkeitsrecht geschützt und dürfe nicht etwa durch KI-Systeme nachgeahmt und öffentlich verwendet werden. Nachdem der Betreiber des Youtube-Kanals eine Unterlassungserklärung abgeben hatte, verlangte Lehmanns Anwalt Ersatz der Abmahnkosten und materiellen Schadenersatz für die Nutzung der Stimme.

Manfred Lehmann steht Schadenersatz zu

Das Gericht entschied, dass Lehmann Schadenersatz zusteht, weil das Recht an der eigenen Stimme missachtet wurde, und das wurde als rechtswidrig eingestuft. Dabei sei es für das Gericht unerheblich gewesen, dass die KI-Stimme keine exakte Kopie der Originalstimme gewesen sei. Die Ähnlichkeit der Stimmen war bewusst so stark gewesen, dass viele Zuhörer diese mit der Stimme Lehmanns assoziierten.

Für das Gericht war klar, dass die KI-Stimme vor allem für einen kommerziellen Einsatz verwendet wurde, um die Zugriffszahlen auf den Youtube-Kanal zu erhöhen und so den Onlineshop zu bewerben. Vor Gericht wurde auch kritisiert, dass ganz bewusst die bekannte deutsche Stimme von Bruce Willis verwendet wurde, um den Eindruck zu erwecken, der US-Schauspieler oder der deutsche Sprecher würden die Aussagen des Youtube-Kanal-Betreibers teilen und unterstützen. Dies sei allerdings nie der Fall gewesen, betont der Anwalt.

Auch Verstoß gegen DSGVO festgestellt

Die Betreiber des Youtube-Kanals hatten sich laut Jüdemann damit verteidigen wollen, dass die Nutzung der KI-Stimme durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit abgedeckt sei, hatte damit aber keinen Erfolg. Das Gericht kritisierte auch, dass im Video die KI-Generierung der Stimme nicht kenntlich gemacht worden sei. Zudem verstößt der Einsatz der KI-Stimme gegen die DSGVO, weil dafür eine Einwilligung von Lehmann hätte vorliegen müssen, die es nicht gab.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Nach Jüdemanns Auffassung ist die Urteilsbegründung derart überzeugend, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein mögliches Berufungsgerichtsurteil an den wesentlichen Aspekten des aktuellen Urteils Änderungen vornehmen werde.

Jüdemann sieht in dem Urteil eine wichtige Entscheidung zum Recht an der eigenen Stimme und zum Schutz vor KI-Nachahmungen.


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