Y-Titty und Daaruum: Landesmedienanstalt jagt Schleichwerber bei Youtube
Der Comedy-Gruppe Y-Titty und dem Youtube-Star Daaruum wird Schleichwerbung auf der Videoplattform vorgeworfen. Der Rechtsanwalt der Künstlergruppe weist die Vorwürfe zurück.

Eine Landesmedienanstalt wirft der Comedy-Gruppe Y-Titty und dem Youtube-Star Nilam M. Farooq (Daaruum) illegale Schleichwerbung vor. Das berichtet das ARD-Magazin "Report Mainz". Die Künstlergruppe Y-Titty habe in Videos auf ihrem Youtube-Kanal Produkte von Samsung, McDonalds und Coca-Cola präsentiert, ohne dies als kommerzielle Zusammenarbeit mit den Firmen zu kennzeichnen.
Die Berliner Künstlerin Daaruum werbe in ihrem Video "Morgen Routine und Haar Routine mit kürzeren Haaren" für ein Haarmousse von Schwarzkopf, ohne dies transparent zu machen.
Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Jürgen Brautmeier, sagte Report Mainz: "Wenn da Absicht dahinter steht und auch Geld fließt und ein Auftrag erteilt wird dieses Produkt zu zeigen, das ist Schleichwerbung. So ist es auch bei den Youtube-Videos, die wir uns angesehen haben."
Daaruum hat eine Anfrage von Report Mainz nicht beantwortet.
Der Rechtsanwalt der Künstlergruppe Y-Titty weist die Vorwürfe zurück und sagte: "Videos unserer Mandanten erhalten weder Kaufaufforderungen noch rücken sie Produkte werbend in den Mittelpunkt." Wenn Videos gesponsert würden, dann werde dies in gebotenem Umfang deutlich gemacht.
Für die Vermarktung der Werbeplätze in den Youtube-Kanälen von Y-Titty und Daaruum sei die Münchner Firma Mediakraft verantwortlich. Nach eigenen Angaben vermarkte Mediakraft mehr als 1.000 Kanäle und erreicht so pro Monat 14 Millionen Nutzer. Report Mainz will interne Unterlagen aus dem Unternehmen haben, die besagen, dass Mediakraft auch Spezialwerbeformen wie "Product Placement" und integrierte Werbung (Branded Entertainment) anbiete. Für die "redaktionelle Integration" in Youtube-Videos von Y-Titty oder Daaruum verlangt das Unternehmen 80 Euro für 1.000 Klicks.
Aufgrund der Recherchen habe die für die Überwachung von Mediakraft zuständige Bezirksregierung Mittelfranken ein Prüfungsverfahren eingeleitet, so Report Mainz.
Mediakraft erklärte: "Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung von redaktionellen Inhalten wird von uns und unseren Partnern beachtet." Die Kennzeichnung erfolge auf klare Weise.
Moritz Meyer, der Sprecher von Mediakraft Networks, sagte Golem.de, dass anders als von Report Mainz berichtet, kein Prüfverfahren wegen Schleichwerbung gegen Y-Titty eingeleitet wurde. "Dies ist nicht der Fall" sagte Meyer.
In welche Richtung suchst du denn etwas? In Richtung Gaming kann man ruhig die alten Giga...
Nette Summe. Wenn die Jungs gut verhandelt haben sind die alle Millionäre...
Y-Titty kennt sogar meine Mutter. Hast nicht viel mit Medien am Hut, oder?
Das ist als Videoanmerkung. Ich kann es zwar nicht mehr mehr beweisen, aber ich bin mir...
Eben genau wie es im TV gemacht wird (unterstützt durch Produktplatzierungen) kann man es...