Wow Streamingabo: Sky verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton

Verbraucherschützer sind juristisch erfolgreich gegen die Kündigungsmöglichkeiten für Skys Streamingabo Wow vorgegangen. Sky hat vor dem Landgericht München I verloren. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hat das Gericht Sky dazu verpflichtet, auf der Wow-Webseite eine Abokündigung zu erlauben, ohne sich mit E-Mail-Adresse und Kennwort im Kundenkonto anmelden zu müssen.
Die Kündigung von Onlineverträgen über einen Kündigungsbutton muss auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein, entschied das Landgericht München I (Az: 33 O 15098/22(öffnet im neuen Fenster) ). Das Urteil war bereits Anfang Oktober 2023 gefällt worden, wurde aber erst im Dezember 2023 durch den Verbraucherzentrale Bundesverband öffentlich.
Sky hatte zunächst Berufung zum Oberlandesgericht München (6 U 4292/23 e) eingelegt, diese aber mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig. Mittlerweile hat Sky reagiert: Die Wow-Webseite wurde so verändert, dass eine Kündigung eines bestehenden Vertrags ohne Anmeldung im Kundenkonto möglich ist.
Gesetz regelt Kündigungsbutton klar und deutlich
Wenn Firmen im Internet kostenpflichtige Abonnements oder sonstige Laufzeitverträge anbieten, müssen diese seit Juli 2022 auf der entsprechenden Webseite einen sogenannten Kündigungsbutton bereitstellen. Diese Schaltfläche muss unter anderem unmittelbar und leicht zugänglich sein. Im Fall von Skys Streamingdienst Wow war eine Kündigung nur nach erfolgreicher Anmeldung im Kundenkonto möglich.
Nach dem Urteil des Gerichts war diese Gestaltung des Kündigungsprozesses rechtswidrig. Bereits in der Gesetzesbegründung sei unmissverständlich formuliert, dass Abonnenten auf das Kündigungsformular zugreifen können müssen, ohne sich vorher auf der Webseite anzumelden. Die Abfrage eines eventuell schon vor langer Zeit erstellten Passwortes schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein.
Wow-Kündigung verlangt Eingabe der Kundennummer
Durch die vorgegebene Anmeldung im Kundenkonto sei die Seite mit der Kündigungsbestätigung nicht leicht zugänglich, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Kündigung allein durch die Angabe von Namen und weiteren gängigen Identifizierungsmerkmalen wie Anschrift und/oder Geburtsdatum müsse möglich sein. Derzeit lässt sich ein Wow-Abo nur kündigen, wenn neben der hinterlegten E-Mail-Adresse auch die Kundennummer angegeben wird.
Der Kündigungsbutton auf der Wow-Webseite ist direkt zu finden und als solcher gekennzeichnet. Ganz anders sieht es weiterhin bei der Sky-Webseite aus, auf der eine Kündigungsmöglichkeit nicht ohne weiteres zu finden ist.
Sky verbirgt Kündigungsbutton weiterhin
Ende November 2023 entschied das Landgericht München I, dass Sky gegen das Gesetz zum Kündigungsbutton verstößt und den Kündigungsbutton nicht leicht auffindbar macht. Mindestens seit März 2023 verbirgt Sky den Kündigungsbutton auf seiner Homepage möglichst gut .
Bisher hat Sky das Urteil nicht umgesetzt. Wie eine Stichprobe von Golem.de zeigt, ist beim Aufruf der Sky-Webseite weiterhin keine Kündigungsmöglichkeit zu sehen. Auch über die Suchfunktion des Browsers lässt sich weiterhin keine Kündigungsmöglichkeit finden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Urteil vom November 2023 noch nicht rechtskräftig.



