Wohnungseinbrüche: Koalition verteidigt erweiterte Vorratsdatenabfrage
Bei allen Einbruchsdelikten soll die Polizei künftig Funkzellen- und Standortdaten abfragen dürfen. Während die Grünen die erweiterte Vorratsdatenabfrage kritisierten, verteidigten Union und SPD die Pläne im Bundestag.

Die große Koalition hat die Ausweitung der Funkzellen- und Vorratsdatenabfrage bei Einbruchsdelikten verteidigt. "Beides sind ganz wichtige Maßnahmen, die unserer Polizei helfen werden, in Zukunft mehr Einbrüche aufzuklären", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Freitag im Bundestag in Berlin. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ermittler künftig bei jedem Wohnungseinbruch eine Funkzellenabfrage durchführen sowie die gespeicherten Standortdaten eines Verdächtigen abfragen dürfen. Bislang war dies laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) nur bei Straftaten "von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" möglich.
So erlaubt die im Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung bereits jetzt eine Abfrage bei schwerem Bandendiebstahl. Wenn die Polizei davon ausgeht, dass hinter einem Wohnungseinbruch eine organisierte Bande steckt, können auch jetzt schon Funkzellenabfragen beantragt werden. Zudem kann die Polizei mit dem technischen Start der Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli 2017 die Standortdaten konkreter Verdächtiger abrufen, wenn diese mutmaßlich einer Bande angehören.
CSU: Opferschutz gebietet Datenabfrage
Neben Maas verteidigte auch der Unions-Abgeordnete Volker Ullrich die Pläne. "Es war und ist niemandem so recht zu erklären, weshalb die Polizei nach einem Wohnungseinbruch Fingerabdrücke nehmen darf, aber bislang nicht bei den Telekommunikationsanbietern abfragen darf, wer in die Funkzelle eingeloggt war", sagte der CSU-Politiker und fügte hinzu: "Und es darf auch keinen Unterschied machen, ob die Polizei davon ausgehen muss, ob eine Bande am Werk war, damit Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen möglich sind, oder ob es ein Einzelner war."
Selbst wenn ein einzelner Einbrecher unterwegs sei, sagte Ullrich, müsse es möglich sein, auf Funkzellendaten zurückzugreifen, "weil nämlich der einzelne Einbrecher bereits zu einer nachhaltigen, traumatischen Wirkung beim Opfer führen kann und deswegen gebietet der Opferschutz, dass das Instrument der Verkehrsdatenabfrage zum Tragen kommt".
Ströbele wirft Maas Wortbruch vor
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte hingegen die Ausweitung des Straftatenkatalogs. An die Adresse von Justizminister Maas gerichtet sagte er: "Ich habe noch, nachdem Sie umgefallen sind in dieser Frage, Ihre Versicherung im Ohr, wo Sie gesagt haben: Das wollen wir ja nur einführen für Mord und Totschlag und für schlimme Sexualstraftaten und für Terrorismus. Und jetzt kommen Sie plötzlich damit, ganz so nebenher, und führen das auch für Einbruchsdiebstahl ein. Das kann nicht wahr sein." Grüne und Linke empfahlen stattdessen, den Einbau von Einbruchssicherungen finanziell zu unterstützen und die Präsenz der Polizei zu verstärken. Die geplante Anhebung der Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr wird nach Ansicht der Opposition keine abschreckende Wirkung haben.
Justizminister Maas hatte 2015 im Bundestag versichert, dass Ermittler die Vorratsdaten nur bei "schwersten Straftaten" nutzen dürften, um "Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" besser aufklären zu können. Ullrich hatte in der Bundestagsdebatte vom 16. Oktober 2015 versichert: "Wann darf der Staat auf diese Daten zugreifen? Er darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht." Er verteidigte am Freitag den damaligen Beschluss: "Es war richtig und geboten, dass wir Speicherung von Verbindungsdaten beschlossen haben und sie dieses Jahr in Kraft treten wird."
Datenspeicherung vom 1. Juli an
Ob das damals beschlossene Gesetz verfassungskonform ist, muss noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter zum wiederholten Male Eilanträge gegen das Gesetz abgelehnt. Das bedeutet, dass die Provider spätestens bis 1. Juli 2017 die geforderten Speichersysteme installieren müssen. Die Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr einen Anforderungskatalog für die Provider festgelegt. Die Behörde rechnete im vergangenen Jahr mit Investitionskosten für die Provider zwischen je nach Größe 100.000 und 15 Millionen Euro. Diese sollen sich - ohne Einbeziehung von Personalkosten - auf insgesamt 260 Millionen Euro belaufen. Die IT-Wirtschaft erwartet in den Unternehmen Kosten in Höhe von 600 Millionen Euro durch die Umsetzung der Pläne. Inzwischen gibt es Cloud-Dienste, die Vorratsdatenspeicherung as a Service anbieten.
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Ja, die Parteien sind irgendwie (fast) alle so weit in die rechts konservative Ecke...
Wieso wieder frei? Wir sind in Deutschland. Hier kannst 3x geschnappt werden, 3x vor...
Gott sei Dank muss man als Krimineller ja sein Handy immer dabei haben und kann es auch...
Beim Thema Funkzellenabfrage und Stille-SMS macht die Polizei doch ohnehin schon lange...