Wohnungseigentumsgesetz: Regierung beschließt Anspruch auf private Ladestelle

Künftig können Wohnungseigentümer oder Mieter den Einbau einer privaten Lademöglichkeit für ein Elektroauto oder E-Bike verlangen.

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Künftig wird es leichter, eine Wallbox in der privaten Tiefgarage einbauen zu lassen.
Künftig wird es leichter, eine Wallbox in der privaten Tiefgarage einbauen zu lassen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Demnach kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die (...) dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (...) dienen", heißt es in dem Gesetzentwurf (PDF). Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen". Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dienen.

Verglichen mit dem Referentenentwurf von Mitte Januar 2020 haben sich keine wesentlichen Änderungen mit Blick auf die Lademöglichkeiten ergeben.

Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen für einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit sind nach Ansicht von Experten und der Energiewirtschaft schon lange überfällig. Bislang gibt es kaum Lademöglichkeiten für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern.

Beschlüsse per Whatsapp möglich

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) betrifft allerdings nicht nur die Elektromobilität. "Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Mit dem heute vom Kabinett beschlossen Gesetzesentwurf soll es an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). So enthält der Entwurf "Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften".

Das bedeutet unter anderem, dass eine Eigentümerversammlung künftig auch komplett digital abgehalten werden könnte. "Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können", heißt es im Gesetzentwurf. Darüber hinaus muss eine Zustimmung künftig nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen, sondern kann "in Textform" elektronisch per E-Mail oder Messenger abgegeben werden. "Die gesetzlichen Vorgaben stehen damit insbesondere der Fassung von einstimmigen Beschlüssen über entsprechende Plattformen oder Apps nicht mehr im Wege", heißt es zur Begründung.

Auf Grundlage dieser Änderungen sei es beispielsweise möglich, während der aktuellen Coronavirus-Pandemie Versammlungen von Eigentümergemeinschaften rein digital abzuhalten. Allerdings ist die Regierung bislang davon ausgegangen, dass das Gesetz frühestens im Herbst 2020 in Kraft tritt. Im Bundestag ist aber von den Koalitionsfraktionen wenig Widerstand gegen den Entwurf zu erwarten.

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MCCornholio 18. Sep 2020

Eine die jedoch wenig bis nichts zur Sache beiträgt

ChMu 25. Mär 2020

Eben. Wenn Du bei sagen wir 20 Parkplaetzen die Leistung pro Dose um 60% erhoehst...

Copper 25. Mär 2020

Wegen Eigenbedarf kündigen? Viel Spass, wenn Sie dann nicht tatsächlich selbst (oder ein...

Copper 25. Mär 2020

Ich lese aus Ihrem Beitrag, dass Sie weder ein Küche besitzen, keine Lampen an der Decke...



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