Wohnungseigentumsgesetz: Regierung beschließt Anspruch auf private Ladestelle
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Demnach kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die (...) dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge (...) dienen" , heißt es in dem Gesetzentwurf ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen" . Auch Mieter können künftig vom Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache verlangen, die dem Laden von Elektroautos dienen.
Verglichen mit dem Referentenentwurf von Mitte Januar 2020 haben sich keine wesentlichen Änderungen mit Blick auf die Lademöglichkeiten ergeben.
Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen für einen Anspruch auf eine Lademöglichkeit sind nach Ansicht von Experten und der Energiewirtschaft schon lange überfällig . Bislang gibt es kaum Lademöglichkeiten für Elektroautos in Mehrfamilienhäusern.
Beschlüsse per Whatsapp möglich
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) betrifft allerdings nicht nur die Elektromobilität. "Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Mit dem heute vom Kabinett beschlossen Gesetzesentwurf soll es an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden" , sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). So enthält der Entwurf "Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften" .
Das bedeutet unter anderem, dass eine Eigentümerversammlung künftig auch komplett digital abgehalten werden könnte. "Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können" , heißt es im Gesetzentwurf. Darüber hinaus muss eine Zustimmung künftig nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen, sondern kann "in Textform" elektronisch per E-Mail oder Messenger abgegeben werden. "Die gesetzlichen Vorgaben stehen damit insbesondere der Fassung von einstimmigen Beschlüssen über entsprechende Plattformen oder Apps nicht mehr im Wege" , heißt es zur Begründung.

Auf Grundlage dieser Änderungen sei es beispielsweise möglich, während der aktuellen Coronavirus-Pandemie Versammlungen von Eigentümergemeinschaften rein digital abzuhalten. Allerdings ist die Regierung bislang davon ausgegangen, dass das Gesetz frühestens im Herbst 2020 in Kraft tritt. Im Bundestag ist aber von den Koalitionsfraktionen wenig Widerstand gegen den Entwurf zu erwarten.
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