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Wohnungseigentumsgesetz: Auch Mieter sollen ein Recht auf Gigabitausbau erhalten

Wenn die Bagger in der Straße sind, sollten auch Mieter ein Recht auf Gigabitanschlüsse haben, fordern der VATM und Deutsche Glasfaser .
/ Achim Sawall
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FTTH kommt ins Haus. (Bild: Deutsche Telekom)
FTTH kommt ins Haus. Bild: Deutsche Telekom

Bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sei für den Gigabit-Ausbau eine wichtige Chance verpasst worden. Das sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands VATM (öffnet im neuen Fenster) (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), am 18. September 2020. Konkret sieht das Gesetz vor, dass Eigentümer nicht mehr von der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft abhängig sind, um den Anschluss des Hauses an Gigabitnetze zu erreichen.

"Weitergehende Rechte auch für die Mieter eines Hauses wären wie bei Ladesäulen extrem wichtig gewesen, um die Digitalisierung bedarfsgerecht voranzutreiben. Dies wird zwar vom Bundesrat unterstützt, aber von der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt" , erklärte Grützner. Der Verweis der Bundesregierung auf bereits bestehende Regelungen ergebe aus Sicht des VATM keinen Sinn, denn diese böten den Mietern keine Rechte auf den Anschluss eines Hauses, wenn die Bagger in der Straße sind.

"Wir finden es sehr bedauerlich, dass der Bundestag keine eigenen Mieterrechte auch gegenüber dem Hauseigentümer beschlossen hat. Das hätte sicher einen noch deutlicheren Schub zugunsten höherer Anschlusszahlen für Glasfaser zur Folge. Daher hat sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme für eine solche Regelung ausgesprochen" , sagte Uwe Nickl, VATM-Präsidiumsmitglied und Chef der Deutsche Glasfaser: "Kommt diese Verbesserung in diesem Gesetz nicht, dann muss eine entsprechende Aufnahme im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen" , forderte Nickl.

Ende März 2020 beschloss das Kabinett einen entsprechenden Entwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach kann künftig jeder Wohnungseigentümer "angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die (...) dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (...) dienen" , heißt es in dem Gesetzentwurf ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Über die Durchführung des Einbaus sei "im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen" .

Anders als beim ebenfalls beschlossenen Anspruch auf eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder beim Einbruchsschutz gibt es für Mieter im Gegensatz zu Eigentümern keine solche Regelung.


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