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Wohnungseigentums- und Mietrecht: Bundesrat öffnet Tür für Balkonkraftwerke

Der Bundesrat hat Erleichterungen beim Einsatz von Balkonkraftwerken verabschiedet und ermöglicht virtuelle Eigentümerversammlungen.
/ Michael Linden
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Dürfen Vermieter Neigungswinkel und Farbe von Balkonkraftwerken künftig noch vorschreiben? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Dürfen Vermieter Neigungswinkel und Farbe von Balkonkraftwerken künftig noch vorschreiben? Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Der Bundesrat hat am 27. September 2024 größere Änderungen im Wohnungseigentums- und Mietrecht(öffnet im neuen Fenster) beschlossen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern sowie virtuelle Eigentümerversammlungen zu ermöglichen.

Die Gesetzesänderung stuft Balkonkraftwerke nun als privilegierte Vorhaben ein. Dies bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften die Installation solcher Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen können. Bislang war die Zustimmung der Gemeinschaft oft eine Hürde für Eigentümer, die ein Balkonkraftwerk installieren wollten.

Mieter profitieren von der Neuregelung. Sie haben nun einen Anspruch darauf, dass ihr Vermieter die Installation einer Steckersolaranlage, wie Balkonkraftwerke auch genannt werden, erlaubt. Diese Änderung könnte zu einer deutlichen Zunahme von Balkonkraftwerken in Mietwohnungen führen.

Die Gesetzesänderung reagiert damit auf die steigende Nachfrage nach dezentralen Energielösungen. Balkonkraftwerke ermöglichen es Bewohnern, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken.

Digitalisierung der Wohnungseigentümerversammlungen

Auch die Durchführung von Eigentümerversammlungen wird neu geregelt. Bisher konnten diese nur als Videokonferenz stattfinden, wenn alle Eigentümer zustimmten. Die neue Regelung ermöglicht es, Versammlungen rein online durchzuführen, wenn dies mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen wird.

Diese Neuerung könnte die Teilnahme an Eigentümerversammlungen erleichtern und Kosten senken. Eigentümer müssen nicht mehr zwingend anreisen, um an Versammlungen teilzunehmen. Dies könnte insbesondere für Eigentümer von Ferienwohnungen oder für Eigentümer, die weit entfernt von ihrer Immobilie leben, von Vorteil sein.

Allerdings gibt es Einschränkungen: Virtuelle Versammlungen können zunächst nur für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen werden. Zudem muss bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden, es sei denn, alle Eigentümer verzichten einstimmig darauf.

Das neue Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die wichtigsten Fragen zum Anspruch auf Balkonkraftwerke klärt unsere FAQ .


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