Overblocking soll verhindert werden

In ihrer Begründung geht die Regierung nun näher auf die umstrittenen Portsperren ein. "Insbesondere darf eine Sperrmaßnahme nicht zu 'Overblocking' führen und damit über ihr Ziel hinausschießen. Möglich sind daher auch Maßnahmen, die vom Eingriffscharakter unterhalb einer Sperrung liegen, wie zum Beispiel Datenmengenbegrenzungen, wenn sie im Einzelfall angemessen sind", heißt es in dem Entwurf.

Technisch sei die Einrichtung von Netzsperren über den Router kein Problem. "Der WLAN-Betreiber (z. B. Café) kann also auf einfachem Weg den Zugriff auf solche Websites ausschließen, um die Wiederholung von Rechtsverletzungen zu vermeiden. Im Übrigen gibt es bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften Dateien, die zu diesem Zweck auf Router aufgespielt werden können. Ähnliche Lösungen wären auch für andere Rechtsverletzungen denkbar." Damit bringt die Bundesregierung offizielle Sperrlisten für WLAN-Betreiber ins Spiel. In der Debatte um die Internetsperren gegen Kinderpornografie waren solche Sperrlisten letztlich als unzweckmäßig abgelehnt worden.

Reaktion auf EuGH-Urteil

Mit dem neuen Gesetzesentwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung. Die Luxemburger Richter entschieden im September 2016, dass kommerzielle Betreiber offener WLANs zur namentlichen Registrierung ihrer Nutzer gezwungen werden könnten. Zudem dürfen dem damaligen Urteil zufolge Geschädigte die Zahlung von Abmahn- und Gerichtskosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verlangen. Selbst eine präventive Verschlüsselung des Netzes könnte demnach angeordnet werden.

Diese Vorgaben will die Regierung nun ausschließen. Im neuen Paragraf 8 Absatz 4 heißt es daher: "Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden, 1. vor Gewährung des Zugangs a) die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung) oder b) die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder 2. das Anbieten des Dienstes dauerhaft einzustellen."

Zypries verspricht Rechtssicherheit

Verbraucherschützer und IT-Verbände wie Eco und Bitkom befürchten zudem, dass die meisten WLAN-Anbieter lieber gleich eine IP-Adresse oder einen Port sperren, anstatt sich auf eine teure gerichtliche Auseinandersetzung mit Rechteinhabern einzulassen. Den Rechteinhabern wiederum reicht eine solche Sperrung "auf Zuruf" nach einem Rechtsverstoß nicht. Sie wollen, dass von WLAN-Anbietern die Sperrung von Ports und IP-Adressen verlangt werden kann, bevor ein Nutzer überhaupt eine Rechtsverletzung begangen hat.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte nach dem Kabinettsbeschluss: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland. Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Cafébetreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für ihre Kunden anbieten." Dem Ministerium zufolge können WLAN-Betreiber mögliche Netzsperren "in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse über die Einstellungen des WLAN-Routers durchführen". Mehrere Verbände hatten kritisiert, dass dies einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand bedeute.

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 WLAN-Störerhaftung: Regierung schlägt Sperrliste gegen Rechtsverstöße vor
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FreiGeistler 09. Apr 2017

Also in der Schweiz machen sich Uploader von Urheberrechtlich geschütztem Material des...

SchreibenderLeser 07. Apr 2017

Das ist aber bei frei herunterladbarer Firmware nicht der Fall. ;-)

ChriDDel 06. Apr 2017

Rollierende SSID Namen. "Bitte schalten sie WLAN 'FritzBox0815' für 2 Tage ab." "OK...

M.Kessel 06. Apr 2017

Ja, genau das habe ich mir auch gedacht, als ich "Verbot für Demos" gelesen habe...



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