Handel hält offenes WLAN für unverzichtbar
Kritik an dem Entwurf kommt nicht nur von Nutzern und der IT-Branche, sondern auch vom Handel. Der Handelsverband HDE befürchtet, dass der Gesetzentwurf die weitere Digitalisierung im Einzelhandel behindert. "Bezahlen per Handy oder andere mit dem Smartphone verbundene Services könnten nur mit einer Internet-Verbindung angeboten werden. Diese sei an vielen Standorten nur per WLAN sicherzustellen", teilte der Verband am Mittwoch mit. Bezahlen mit dem Handy werde von den Kunden nicht angenommen, wenn erst eine Registrierung notwendig sei und gleichzeitig die Kassenschlange immer länger werde.
Diese Kritik hält Jarzombek für nicht nachvollziehbar. "Wer zahlt denn mit seinem Handy über WLAN? Drei Daten an der Kasse kann ich auch mit meiner Mobilfunkverbindung über die SIM-Karte austauschen", sagte er. Das sei auch eine Frage der IT-Sicherheit. "Zudem laufen auch im Handel schon mit der alten Störerhaftung die WLANs. Der Handel ist da schon voll auf dem Dampfer", sagte Jarzombek.
Regelungen für Host-Provider überprüfen
Zumindest was die geplanten Vorschriften für Host-Provider betrifft, hält die CDU die Kritik aus der IT-Branche für berechtigt. "Wir werden auf jeden Fall zu dem Thema Experten anhören und werden dem dann auf den Grund gehen. Da müssen auf jeden Fall Regelungen gefunden werden, die für die Provider vollkommen klar sind und die auch nicht zu zusätzlichen bürokratischen Pflichten führen", sagte Jarzombek.
Die IT-Verbände Bitkom und Eco hatten am Dienstag davor gewarnt, dass mit der Neuregelung legale Anbieter von Clouddiensten kriminalisiert werden könnten. Es werde ein enormer Aufwand in Kauf genommen, weil diese Provider nun anhand von schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie keine "gefahrengeneigten Dienste" seien und nicht illegal handelten. Jarzombek dazu: "Host-Provider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, einen Nachweis zu erbringen, dass sie kein 'gefahrengeneigter Dienst' sind. Dann muss man vielleicht eher dem Staat die Möglichkeit geben, Stichproben zu erheben. Über die einzelnen Kriterien muss man dann noch mal reden."
SPD fordert Entgegenkommen von CDU
Änderungen in diesem Punkt an dem geplanten Gesetz sind daher sehr wahrscheinlich. Etwas wohlfeil mutet es allerdings an, wenn Klingbeil nun den Schwarzen Peter an seinen Koalitionspartner weitergeben will. Entscheidend sei, "dass die CDU die Skeptiker in ihren Reihen überzeugt. Unser Angebot, im Parlament für Verbesserungen zu sorgen, steht", sagte er Golem.de. Hätte Klingbeil aber seinen Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel von seinen Wünschen überzeugen können, könnte sich das Parlament die Änderungen sparen. Schließlich ist Gabriel als Wirtschaftsminister für den Entwurf verantwortlich gewesen. Wenn das Ministerium aber einen Musiklobbyisten wie Dieter Gorny als Digitalbeauftragten engagiert, muss man sich über solche Entwürfe nicht wundern.
Nachtrag vom 16. September 2015, 22:50 Uhr
Das Bundeswirtschaftsministerium widerspricht der Einschätzung Jarzombeks, wonach Modellprojekte großer Provider wie Kabel Deutschland anderen Anforderungen als kleine Hotspots von Cafés oder Hotel unterliegen. Die neue Regelung "unterscheidet nicht nach der Größe der Anbieter", teilte das Ministerium auf Anfrage von Golem.de mit. Sie gelte für alle WLAN-Betreiber und stelle klar, "dass sie für das Verhalten von Dritten in ihrem WLAN nicht haften, wenn sie einfache Sicherheitsvorkehrungen beachten".
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| WLAN-Störerhaftung: CDU hält Verschlüsselung von Hotspots für akzeptabel |
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Schön zu hören, wünsche euch viel Erfolg und freue mich schon auf weitere Infos! :)
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