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Wissenschaftliche Dienste: Wie öffentliche Ausschreibungen auf Open Source begrenzbar sind

Eine pauschale OSS-Pflicht ist unzulässig, eine sachlich begründete laut einem Gutachten aber möglich.
/ Achim Sawall
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Open-Source-Beispiel von Stefan Ziller, Sprecher für Digitalisierung Die Grünen Berlin (Bild: Stefan Ziller (Grüne))
Open-Source-Beispiel von Stefan Ziller, Sprecher für Digitalisierung Die Grünen Berlin Bild: Stefan Ziller (Grüne)

Öffentliche Ausschreibungen dürfen sich auf Open-Source-Software beschränken, dies muss aber rechtssicher begründet werden. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (PDF)(öffnet im neuen Fenster) hervor.

Eine entsprechende Beschränkung ist demnach "vergaberechtlich zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und transparent begründet ist. Unzulässig ist eine rein pauschale oder politisch motivierte Festlegung ohne konkreten Bezug auf den Auftrag."

Die Entscheidung über Open-Source-Software müsse daher stets einzelfallbezogen, marktorientiert und unter sorgfältiger Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen erfolgen.

Behörden könnten argumentieren, dass sie aus Sicherheitsgründen den Quellcode der Software komplett unabhängig überprüfen und auditieren müssten. Bei proprietärer Closed-Source-Software sei das meist unmöglich.

Datenformate passen nicht zu anderen Systemen

Der Staat dürfe das Ziel verfolgen, sich aus der strategischen Abhängigkeit einzelner Großkonzerne wie Microsoft oder Oracle zu lösen. OSS sichere die herstellerunabhängige Weiterentwicklung und Interoperabilität, so das Gutachten. Weitere zulässige Argumente für OSS seien "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit", IT-Sicherheitsanforderungen, Interoperabilität, langfristige Weiterentwicklung und die Vermeidung von Lock-in-Effekten.

Stefan Ziller, Sprecher für Digitalisierung und Verwaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärte dazu(öffnet im neuen Fenster): "Wer einmal proprietäre Software in der Verwaltung eingeführt hat, kommt oft nur schwer wieder davon los: Datenformate passen nicht zu anderen Systemen, Schulungen und Prozesse sind auf einen Anbieter zugeschnitten, ein Wechsel wird teuer und riskant." Dieser Lock-in-Effekt koste die öffentliche Hand nicht nur Geld, sondern auch Verhandlungsmacht.


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