EU-Berater mischt sich ein
Der Beschlussvorschlag verweist auf das Gutachten der Datenethikkommission (PDF), der mit Marit Hansen (Schleswig-Holstein) und Ulrich Kelber (Bund) zwei Vertreter von Aufsichtsbehörden angehörten. Die Ethikkommission wies darauf hin, dass eine bessere Ausstattung sowie der Aufbau spezialisierter Expertise bei den Aufsichtsbehörden notwendig seien und brachte dabei eine "Zentralisierung der Datenschutzaufsicht für den Markt" auf Bundesebene ins Spiel.
Innerhalb der Ethikkommission wurde das Argument vor allem von Paul Nemitz verfochten, Hauptberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz bei der EU-Kommission. In der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern wurde das Gutachten kritisiert. Zu den Wortführern zählt der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. "Ich finde es schwierig, dass sich ein EU-Chefberater hier in eine innerdeutsche Debatte einmischt. Die föderale Struktur in Deutschland ist von unserer Verfassung garantiert - daran wird die EU nichts ändern", sagte Brink auf Anfrage von Golem.de und fügte hinzu: "Wir Datenschützer sind, gerade was Vielfalt und Kreativität anbelangt, in der Defensive. Wir brauchen aber eine breite Debattenkultur mit unterschiedlichen Lösungsansätzen, um daraus dann gemeinsame Entscheidungen abzuleiten." In der Praxis gebe es bisher im EDSA "keinen einzigen Fall, in dem sich Aufsichtsbehörden in Deutschland nicht geeinigt und deswegen enthalten haben. Das geht in der Praxis alles wunderbar."
Brink: Zentralisierung schwächt Behörden
Es gebe beim One-Stop-Shop-Verfahren auch keinerlei Unsicherheit, sagte Brink, welche Aufsichtsbehörde für welches Unternehmen zuständig sei. Man könne im Ergebnis als Verantwortlicher nicht bei einer "weniger freundlichen" Behörde landen - denn das sei ja dann der Standardfall für eine Beschwerde bei der EDSA. Die deutschen Aufsichtsbehörden seien hingegen bei der Behandlung von gemeldeten Datenpannen vorne, bei der Behandlung aller Beschwerden im oberen Drittel. Brink versichert: "Wir sind handlungsfähig."
Die gegenwärtige Diskussion über eine Zusammenlegung werde, da ist sich Brink sicher, nicht zu einer Stärkung der Aufsicht führen, sondern zu ihrer Schwächung: "Der Bund würde die Kontrollaufgaben zentral wahrnehmen, womit die Kontrolllast von den Unternehmen in der Fläche genommen würde. Individuelle Beratung wäre kaum noch möglich. Und was wäre der Fortschritt, wenn es Außenstellen des Bundesdatenschutzbeauftragten in Stuttgart, München oder Dresden gäbe?"
"Schluss mit Datensparsamkeit"
Dem Vernehmen nach soll auch das Bundeskanzleramt den Vorstoß unterstützen, die SPD äußert sich bislang nicht dazu. Die Idee, den Landesdatenschutzbehörden die Zuständigkeit für Unternehmen zu entziehen, wird bereits seit Jahren vor allem von Unionsseite immer wieder diskutiert. Aktuell beschloss die Unionsfraktion im Bundestag ein Positionspapier zur Datenstrategie. Es will Schluss machen mit "sparsamer Datenerhebung" und die Datensparsamkeit durch "Datensorgfalt" ersetzen, für das unternehmensübergreifend "Datentreuhänder" garantieren sollen. Die Unionsfraktion will außerdem prüfen, "ob Daten als immaterielle Unternehmenswerte in der Bilanz als Aktiva abzubilden sind, um ein anderes Verständnis für den wirtschaftlichen Wert von Daten zu schaffen."
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Wirtschaftsminister: Landesdatenschützer sollen Kontrolle über Firmen verlieren |
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Doch. Die Daten werden sorgfältig und akribisch gesammelt und bei einem "Abgriff...
Ich habe auch positive Erfahrung mit der Berliner Behörde gemacht.
Die Antwort ist ja. Erinnert mich an das Azubi-Werbevideo, bei dem der Lötkolben an der...
Natürlich sind gleiche Rahmenbedingungen für Unternehmen einfacher umzusetzen, aber auch...