Winsim: Drillisch darf Online-Kündigung nicht erschweren

Drillisch darf mit seiner Marke Winsim eine Online-Kündigung nicht mit einem Trick verhindern. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg am 31. Januar 2018 erklärte(öffnet im neuen Fenster) , wurde dazu eine Abmahnung durchgesetzt. Wenn Verbraucher während des Kündigungsprozesses angaben, an einem neuen Angebot interessiert zu sein, versetzte der Anbieter den Vertrag wieder in einen ungekündigten Zustand.
Stimmte der Nutzer zu, erschien der Hinweis, dass die Anfrage übermittelt würde und der Vertrag nun in einem ungekündigten Zustand sei. Eine erneute Kündigung über das Onlineportal war dann nicht mehr möglich. Drillisch habe sich nun der Verbraucherzentrale gegenüber verpflichtet, diese Praxis künftig zu unterlassen.
"Verbraucher dürfen beim Klicken auf den Button 'Jetzt kündigen' zu Recht davon ausgehen, dass sie den Vertrag gekündigt haben" , sagte Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Mit seinem Vorgehen habe das Unternehmen Verbrauchern die Vertragskündigung deutlich erschwert.
Den Verbrauchern sei sogar suggeriert worden, eine Kündigung sei nach Anforderung des neuen Angebots über das Onlineportal gar nicht mehr möglich.
Drillisch ist mehr als ein Provider
Drillisch bietet Discounttarife unter Marken wie Simply, Maxxim, Hellomobil, Mcsim, Phonex, Deutschlandsim, Discoplus oder Winsim an.
Als die Fusion von Telefónica O2 und E-Plus von der EU unter Auflagen genehmigt wurde, bekam Drillisch die Möglichkeit, 20 Prozent der Kapazität der Telefónica-Mobilfunknetze anzumieten. "So können wir agieren wie ein Netzbetreiber" , sagte ein Sprecher. Im Geschäftsbericht der Firma findet sich die Aussage: "Wir haben die Option, Full MVNO (Mobile Virtual Network Operator) oder sogar MNO (Mobile Network Operator) zu werden."