Windows 7: PC Fritz erreicht einstweilige Verfügung gegen Microsoft
PC Fritz hat durchgesetzt, dass Microsoft nicht mehr über gefälschte Windows-7-Kopien des Versenders aus Halle berichten darf. Doch Microsoft will sich damit nicht abfinden.

PC Fritz hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Das erklärte das Unternehmen in einer E-Mail an Golem.de. In dem PDF-Dokument, das den Briefkopf des Landgerichts Köln trägt, heißt es, dass Microsoft nicht mehr berechtigt sei festzustellen, dass PC Fritz "gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 vertreibt oder besitzt" oder dass diese "Sicherungskopien nachempfunden" seien.
Auch darf Microsoft nicht mehr behaupten, dadurch wirtschaftliche Einbußen erlitten zu haben. Falls sich das Unternehmen nicht an die Auflagen hält, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Das Landgericht Köln war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Ein Microsoft-Sprecher erklärte Golem.de: "Uns ist nichts zugestellt worden. Wir bleiben so lange bei unserer Darstellung." Microsoft sei als Urheber der Software immer der beste Gutachter für die Echtheit. Der Gutachter werde im nächsten Schritt wohl eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Die Datenträger würden weiter überprüft.
Die Staatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Halle hatte am 18. September 2013 Geschäfts- und Lagerräume der Firma PC Fritz sowie Privatwohnungen in Berlin und Halle durchsucht. Das Unternehmen wurde verdächtigt, illegale Kopien des Microsoft-Betriebssystems Windows 7 als Originale verkauft zu haben.
Windows 7 in der Professional Version (64 Bit) wurde von PC Fritz für 29,90 Euro angeboten.
Der Vorwurf lautete weiter, die vermeintlich gefälschten Datenträger seien Sicherungskopien nachempfunden, die der Computerhersteller Dell PCs beifügt, auf denen Windows 7 vorinstalliert ist, und die auch Reinstallations-DVDs genannt werden.
Nachtrag vom 1. Oktober 2013, 8:25 Uhr
Eine Sprecherin des Gerichts hat Golem.de bestätigt: "Es handelt sich um einen Originalbeschluss des Landgerichts Köln vom 30. September 2013."
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