"Willste? Kriegste!": Paypal verschickt falsche 500-Euro-Gewinnnachrichten

Paypal Deutschland hat eine große Anzahl von falschen Gewinnbenachrichtigungen verschickt und bedauert dies. Ein IT-Anwalt meint, der Zahlungsabwickler müsse trotzdem zahlen.

Artikel veröffentlicht am ,
"Willste? Kriegste!": Paypal verschickt falsche 500-Euro-Gewinnnachrichten
(Bild: Tan Shung Sin/Reuters)

Paypal hat versehentlich einer großen Anzahl von Teilnehmern eines Gewinnspiels eine Nachricht gesendet, dass sie 500 Euro gewonnen hätten. Darin heißt es: "Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern! Schauen Sie gleich mal in Ihrem Paypal-Konto nach, denn dort haben wir Ihnen die 500 Euro gutgeschrieben. Sie können Ihren Gewinn ab sofort einlösen. Viel Spaß bei Ihrem nächsten Einkauf wünscht Ihr Team von Paypal."

Paypal erklärte Golem.de zu dem Gewinnspiel "Willste? Kriegste: Leider ist diese E-Mail aufgrund eines technischen Fehlers versendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Die Verlosung hat noch nicht stattgefunden. Die Gewinner werden entsprechend in einer separaten E-Mail benachrichtigt."

Doch der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke meint, mit dieser Nachricht mache es sich das Unternehmen zu einfach, denn die Gewinnzusage sei auf ein konkretes Gewinnspiel bezogen gewesen und damit zunächst einmal wirksam. In Paragraf 661a BGB heißt es dazu: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Ob eine Gewinnzusage vorliegt, muss durch Auslegung ermittelt werden, hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 entschieden (III ZR 226/03). Dabei sei nur das äußere Erscheinungsbild der Gewinnzusage wichtig. Nur bei einer klaren Scherzerklärung wären keine Gewinne auszuzahlen. "Hier liegt der Fall jedoch anders. Die E-Mail ist optisch ansprechend gestaltet, der Nutzer wird mit seinem vollen Namen angeschrieben und es findet auch tatsächlich ein Gewinnspiel statt. Die Rechtslage ist also eindeutig. Die versprochenen 500 Euro sind zunächst einmal auszuzahlen", sagte er.

Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre die einzige Möglichkeit für Paypal, wieder aus der Gewinnzusage herauszukommen. Diese müsse unverzüglich erfolgen. Erhielten die Nutzer heute oder über das Wochenende keine Anfechtungs-E-Mail, könne der Gewinn tatsächlich eingeklagt werden.

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freddypad 11. Jun 2013

+1 Man gibt doch kein Geld aus, was einem erstmal nur in einer Mail versprochen wurde...

Niaxa 11. Jun 2013

Doch würde er. Da Paypal schließlich noch am selben Tag geantwortet hat und nicht erst...

Niaxa 11. Jun 2013

Im Grunde gebe ich dir hier Recht... aber es gibt eine kleine Ausnahme wo ich dafür bin...

tibrob 10. Jun 2013

Ich habe selbst 5 Paypal-Accounts und nur an eine Emailadresse die Gewinnbenachrichtigung...



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