Antrag gescheitert: Julian Assange bleibt in Haft
Nach gut achteinhalb Jahren in Botschaftsasyl und Auslieferungshaft kommt Wikileaks-Gründer Julian Assange weiterhin nicht frei.

Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt in britischer Auslieferungshaft. Das zuständige Gericht in London lehnte am Mittwoch einen Antrag der Verteidigung auf eine vorläufige Freilassung Assanges gegen Kaution ab. Richterin Vanessa Baraitser hatte erst am vergangenen Montag den Antrag der USA auf Auslieferung Assanges abgelehnt. Allerdings kündigten die USA an, das Urteil anfechten zu wollen.
Assanges Anwalt hatte vor der Entscheidung vor Gericht für eine Freilassung geworben. Die Ablehnung des US-Auslieferungsantrags habe die Lage für den 49-Jährigen geändert, sagte Edward Fitzgerald am Mittwoch während der Verhandlung in London. Assange habe keinen Grund, aus dem Land zu fliehen, sondern vertraue dem ordnungsgemäßen Verfahren in Großbritannien.
Zudem verwies Fitzgerald auf die persönliche Situation des gebürtigen Australiers. "Es ist die erste Möglichkeit, mit seinen jungen Kindern zusammenzuleben." Assange war während seines jahrelangen Asyls in der ecuadorianischen Botschaft in London Vater zweier Kinder geworden. Assange sitzt seit 15 Monaten in London in Haft. Er solle nun wenigstens seine "bedingte Freiheit" wiedererhalten, sagte der Anwalt.
USA warnen vor Freilassung
Die USA warnten hingegen vor einer Freilassung des Wikileaks-Gründers. "Er hat gezeigt, dass er sehr viel auf sich nehmen kann, um einer Auslieferung zu entgehen", sagte die US-Vertreterin vor Gericht, Clair Dobbin, am Mittwoch in London. Die Anwältin verwies auf Assanges Flucht in die Botschaft von Ecuador sowie Hilfs- und Asylangebote vor allem lateinamerikanischer Staaten wie zuletzt Mexiko.
Dobbin sagte, Assange habe das Vertrauen derjenigen ausgenutzt, die sich auf ihn verlassen hätten. Er betrachte sich als über dem Gesetz stehend.
Hohe Selbstmordgefahr in US-Haft
Baraitser hatte in ihrem 132-seitigen Urteil vor allem den psychischen Zustand des 49-Jährigen und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA als Ablehnungsgründe geltend gemacht. Es bestehe ein "erhebliches Risiko", dass sich Assange das Leben nehmen werde.
Das Auslieferungsverfahren hatte Ende Februar vergangenen Jahres begonnen. Die USA hatten Assange unter anderem wegen des Spionage-Gesetzes von 1917 (Espionage Act) angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Erhalt und Publikation geheimer diplomatischer und militärischer Dokumente - darunter auch solche, "deren unautorisierte Veröffentlichung die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnte". Dazu zählen unter anderem 250.000 ungeschwärzte US-Botschaftsdepeschen.
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Was hat Strafverfolgung wegen Veröffentlichung von Kriegsverbrechen (er hat sie nicht...
Assange wäre dabei der Dritte. Keine Ahnung was du da mit der Versicherung willst, das...
Stimmt, das Interview ist sehr erhellend! Ich hatte ja mitbekommen, dass Herr Melzer sich...