Wikileaks-Informantin: Gnadengesuch für Manning abgelehnt
Die US-Armee hat ein Gnadengesuch von Wikileaks-Informantin Chelsea Manning zurückgewiesen. Generalmajor Jeffery S. Buchanan vom Militärdistrikt Washington habe es abgelehnt, die 35-jährige Haftstrafe wegen der Weitergabe von geheimen Dokumenten an die Enthüllungsplattform Wikileaks zu reduzieren, berichtete die Nachrichtenagentur AP(öffnet im neuen Fenster) am Montag. Damit sei automatisch der Weg frei für eine Berufung vor dem militärischen Berufungsgericht. Buchanan hätte die Strafe aufheben oder reduzieren können.
Chelsea (früher Bradley) Manning war im August 2013 von einem US-Militärgericht zu 35 Jahren Haft verurteilt worden . Sie darf frühestens in elf bis zwölf Jahren auf eine Freilassung auf Bewährung hoffen. Sie ist gegenwärtig im Militärgefängnis in Fort Leavenworth in Kansas inhaftiert.
Bereits im vergangenen September hatte die inzwischen 26-Jährige über ihre Anwälte ein Gnadengesuch bei US-Präsident Barack Obama eingereicht . In diesem Fall ist noch keine Entscheidung gefallen, da die US-Regierung nach Angaben von AP zunächst alle juristischen Berufungsverfahren abwarten will, bevor sie eine entsprechende Entscheidung fällt. Das könnte aber noch Jahre dauern. Mannings Unterstützer wollen nach Angaben der Huffington Post(öffnet im neuen Fenster) den Prozess durch alle militärgerichtlichen Instanzen führen und am Ende sogar vor den US Supreme Court bringen.
Mannings Anwälte hatten bereits angekündigt, in der nun anstehenden Berufungsinstanz Verfahrensfehler geltend zu machen. Unter anderem soll es eine Vorverurteilung durch Obama gegeben haben. Zwei Jahre vor Prozessbeginn hatte Obama in einem Interview Manning als "schuldig" bezeichnet. Der Army Court of Criminal Appeals solle darüber hinaus prüfen, ob Mannings Recht auf ein schnelles Verfahren verletzt wurde. Manning verbrachte mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft, bevor im Februar 2012 Anklage gegen ihn erhoben wurde. Die gegenwärtige Rechtsprechung in den USA verlangt einen Prozessbeginn nach 120 Tagen.
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