Wikileaks-Gründer: Strafrechtsexperte hält Assanges Asyl für völkerrechtswidrig

Der Göttinger Richter und Professor für Strafrecht, Kai Ambos, ist der Meinung, dass das diplomatische Asyl für Julian Assange dem Völkerrecht widerspricht. Schweden hätte gleich mehrere Möglichkeiten, eine Auslieferung an die USA zu verhindern.

Artikel veröffentlicht am ,
Julian Assange Anfang November 2011 nach der Ablehnung der Berufung
Julian Assange Anfang November 2011 nach der Ablehnung der Berufung (Bild: Ben Stansall/AFP/Getty Images)

In einem Gastbeitrag für die gedruckte Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 23. August 2012 vertritt Kai Ambos die Meinung, dass das von Ecuador aus diplomatischen Gründen für Julian Assange gewährte Asyl so nicht haltbar ist. Ambos unterrichtet unter anderem internationales Strafrecht an der Universität Göttingen und ist Richter am dortigen Landgericht.

In der FAZ schreibt Ambos, es gehe bei der von Schweden geforderten Auslieferung "nicht um Wikileaks, sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls". Bereits 1950 habe der Internationale Gerichtshof entschieden, dass ein Asyl nicht die Rechtspflege verhindern dürfe.

Ecuador hatte dem Wikileaks-Gründer Asyl aus diplomatischen Gründen gewährt, was Großbritannien nicht akzeptiert. Daher kann Assange die ecuadorianische Botschaft seit inzwischen 65 Tagen nicht verlassen, die britischen Behörden wollen ihn sofort verhaften, wenn er einen Fuß vor das Gebäude setzt.

Schweden muss nicht ausliefern

Nach Kai Ambos' Einschätzung gibt es im Völkerrecht auch nicht den Begriff des "diplomatischen Asyls", zudem sei Assanges Totschlagargument - eine mögliche Todesstrafe in den USA - gleich aus mehreren Gründen nicht stichhaltig. Wenn die USA eine Überstellung aus Schweden verlangen würden, so Ambos, könnte das skandinavische Land dies verweigern. Nicht nur wegen einer drohenden Todesstrafe, sondern auch wegen möglicherweise grausamer Behandlung Assanges.

Noch schwerer wiegt, dass Schweden bei der vermuteten Anklage gegen Assange wegen Hochverrats nicht verpflichtet sei, den gebürtigen Australier an die USA auszuliefern. Laut Kai Ambos greift dann das "Auslieferungshindernis des politischen Delikts".

Da sich derzeit aber noch vor allem Großbritannien, das Assange freies Geleit verweigert, und Ecuador in einem diplomatischen Konflikt befinden, schlägt Ambos vor, die Angelegenheit vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen.

Damit könnte sich Assanges Schwebezustand auf unbestimmte Zeit hinziehen. Bereits seit Anfang Dezember 2010 wird der Gründer von Wikileaks in Großbritannien festgehalten, nachdem er sich erst den Behörden gestellt hatte und dann unter Hausarrest gestellt wurde.

Nach erfolglosen Prozessen um seine Auslieferung flüchtete Assange in die Botschaft von Ecuador. Hintergrund ist ein internationaler Haftbefehl aus Schweden wegen mutmaßlicher Sexualdelikte. Dahinter vermutet Assange nach eigenen Angaben aber ein Komplott der USA wegen der Veröffentlichungen von Geheimdokumenten durch Wikileaks.

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DerHarzer 27. Aug 2012

Ich weiß nicht was den Prof. zu seiner Aussage veranlasst hat aber das Asyl verstößt nun...

DerHarzer 27. Aug 2012

Warum gibt dann Schweden keine Garantie??? Es wäre doch so einfach! Oder etwa doch nicht?

ChMu 26. Aug 2012

Merkwuerdig dann das Frau Ny es selber anders sagt. Meine Aufzaehlung bezog sich in...

Trollfeeder 24. Aug 2012

Ludwig Thoma's Zitat: "Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter...



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