Wikileaks: Assange darf Auslieferung an USA juristisch anfechten

Teilerfolg des Wikileaks-Gründers Julian Assange vor Gericht: Der Supreme Court soll über den Fortgang des Auslieferungsverfahrens entscheiden.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Eine Unterstützerin von Julian Assage vor dem Gerichtsgebäude in London
Eine Unterstützerin von Julian Assage vor dem Gerichtsgebäude in London (Bild: Henry Nicholls/Reuters)

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.

Eine direkte Berufung vor dem High Court wurde Assange allerdings verweigert. Darüber soll nun der Supreme Court entscheiden, berichtete der Guardian.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.

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