Widerrufsrecht: Klage von Verbraucherschützern gegen Elitepartner

Verbraucherschützer werfen Elitepartner vor, Nutzern das Widerrufsrecht zu verwehren und Rechnungen zu versenden. Die Dating-Plattform hält dagegen, dass die Betroffenen vor dem Widerruf intensiv Nachrichten an Mitglieder versandt hätten.

Artikel veröffentlicht am ,
Widerrufsrecht: Klage von Verbraucherschützern gegen Elitepartner
(Bild: Valery Hache/AFP/Getty Images)

Der Betreiber der Plattformen Elitepartner und Academicpartner ist von der Verbraucherzentrale Hamburg verklagt worden. Die Verbraucherschützer berichten über Fälle, in denen Mitglieder der Partnervermittlung ihren Vertrag fristgerecht widerrufen hätten und trotzdem zur Zahlung aufgefordert wurden.

Das entspreche nicht den Tatsachen, so Elitepartner. Die Vorwürfe seien unzutreffend, man habe umgehend rechtliche Schritte gegen die Verbraucherzentrale eingeleitet. Elitepartner habe dem Kunden keine Rechnung über 2.900 Euro ausgestellt. Die tatsächliche Rechnungssumme laute auf 224 Euro. Der Kunde habe nur eine Übersicht über die Leistungen erhalten, die er in den ersten Tagen seiner Mitgliedschaft in Anspruch genommen habe. Der Betroffene habe den Elitepartner-Service intensiv genutzt, danach aber widerrufen. Innerhalb weniger Tage schickte er 110 Nachrichten an andere Mitglieder.

Hierfür müsse der Kunde beim Widerruf Wertersatz leisten. "Der sogenannte Wertersatz beim Widerruf ist vom Gesetzgeber vorgesehen und in der gesamten Online-Branche gängige Praxis", so Jost Schwaner, Geschäftsführer von Elitepartner. "Wenn jemand online neue Reifen kauft, etliche Kilometer fährt und sie dann fristgerecht zurückschickt, muss er auch einen Wertbeitrag für die Nutzung leisten."

Der Wert dieser Leistungen werde dem Kunden während des Kaufs und noch vor der Inanspruchnahme deutlich angezeigt.

Nachtrag vom 12. September 2013, 21:01 Uhr

Elitemedianet hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg durchgesetzt. Wir haben darum einen Absatz aus der Meldung entfernen müssen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


ziuteb 09. Apr 2014

Die Werbung von Elitepartner ist mehr als irreführend. Eigentlich ist die Aussage...

Nina Sastri 31. Okt 2013

richtig!

Nina Sastri 31. Okt 2013

Habe sofort gekündigt (Widerrufsrecht) und ich habe NICHT viel herumgesurft, und...

GodsBoss 22. Sep 2013

Klingt doch plausibel. Egal, wer sich bei WoW trifft, ein Hobby, nämlich WoW, haben sie...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /