Whistleblower-Prozess: 60 Jahre Haft für Bradley Manning gefordert

In ihrem Schlussplädoyer hat die Anklage im Prozess gegen Bradley Manning 60 Jahre Haft für den Whistleblower gefordert. Manning ist 25 Jahre alt. Am letzten Prozesstag reichte Manning ein Gnadengesuch ein.

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Bradley Manning soll nach dem Willen der Anklage für 60 Jahre ins Gefängnis.
Bradley Manning soll nach dem Willen der Anklage für 60 Jahre ins Gefängnis. (Bild: SAUL LOEB/AFP/Getty Images)

Seit dreizehn Tagen wird über das Strafmaß Bradley Mannings verhandelt. In seinem Schlussplädoyer verlangte der Ankläger Hauptmann Joe Morrow eine 60-jährige Haftstrafe für den Whistleblower. Außerdem soll er eine Geldstrafe von 100.000 US-Dollar zahlen. Damit solle das Gericht ein "klares Signal an alle Soldaten senden, die darüber nachdenken, Informationen zur nationalen Sicherheit herauszugeben". Mit ihrer Forderung bleibt die Anklage zwar unter dem möglichen Höchstmaß von 90 Jahren. Für den 25-jährigen Manning bedeutet das aber weiterhin eine lebenslängliche Haftstrafe.

Sein Verteidiger nannte in seinem Schlussplädoyer keine konkrete Haftstrafe, sondern appellierte erneut an das Gericht, die Jugend, den Idealismus und die Lebensumstände des Obergefreiten zu berücksichtigen. Manning hatte sich während des Prozesses in einigen Punkten der Anklage für schuldig erklärt, die zusammen eine Haftstrafe von 20 Jahren ergeben hätten. Ende Juli 2013 wurde er in fast allen Anklagepunkten für schuldig erklärt. Vom Vorwurf der Begünstigung des Feindes, dem schwersten Anklagepunkt, wurde er freigesprochen.

Manning entschuldigt sich

Während der anschließenden Verhandlung über das Strafmaß entschuldigte sich Manning für die Weitergabe von geheimen US-Dokumenten und die Konsequenzen seiner Handlungen. "Ich bereue, dass meine Handlungen Menschen geschadet haben. Ich bereue, dass sie den Vereinigten Staaten geschadet haben", sagte Manning und entschuldigte sich für die "unbeabsichtigten Konsequenzen".

Er habe Menschen helfen, nicht ihnen schaden wollen. Zu dem Zeitpunkt, als er die Dokumente an Wikileaks weitergegeben habe, habe er unter starkem persönlichem Druck gestanden, sagte Manning unter Anspielung auf seine Homosexualität. Allerdings seien seine persönlichen Probleme keine Entschuldigung für seine Taten.

Über das Strafmaß muss jetzt Richterin Oberst Denise Lind beraten. Ihre Entscheidung wird in den nächsten zwei Tagen erwartet. Manning hat bereits ein Gnadengesuch eingereicht.

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Trollfeeder 22. Aug 2013

Das ist die östereichische Bundeswehr und die ist ein bisserl kleiner.^^

NochEinLeser 21. Aug 2013

Er hat natürlich nichts vorzuweisen. Er reitet einfach stur auf Paragraphen rum, ohne...

Charles Marlow 21. Aug 2013

Eines Rechtsstaates unwürdig.

3rain3ug 21. Aug 2013

+1



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