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Whistleblower: FBI spähte über Google Wikileaks-Aktivisten aus

Google erhielt 2012 Durchsuchungsbeschlüsse vom FBI für Wikileaks-Aktivisten. Sie zeigen, wie umfassend sich die US-Justizbehörden informieren wollten – bis hin zu Bewegungsprofilen der Betroffenen.
/ Jörg Thoma
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Google musste dem FBI Daten von Wikileaks-Aktivisten aushändigen. (Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Images)
Google musste dem FBI Daten von Wikileaks-Aktivisten aushändigen. Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Images

Im Zuge der Ermittlungen gegen Wikileaks 2012 erhielt Google Durchsuchungsbeschlüsse zur Aushändigung von E-Mails und anderen persönlichen Informationen dreier Wikileaks-Aktivisten. Das gab der Suchmaschinenanbieter über Weihnachten den Betroffenen bekannt. Das FBI verlangte von Google demnach die Daten von Sarah Harrison(öffnet im neuen Fenster), Kristinn Hrafnsson(öffnet im neuen Fenster) sowie Joseph Farrell(öffnet im neuen Fenster). Alle drei sind keine US-Bürger und arbeiten bei Wikileaks als Redakteure.

Laut Google lief erst jetzt die Stillschweigeverpflichtung über die vom FBI ausgehändigten Durchsuchungsbeschlüsse ab. Deshalb habe der Konzern bis Weihnachten 2014 warten müssen, um die drei Wikileaks-Mitarbeiter und die Öffentlichkeit zu informieren.

FBI verlangte umfassende Informationen

Welche Daten Google tatsächlich an die Justizbehörden weitergegeben hat, darüber schweigt der Konzern nach wie vor. Nach dem Wortlaut der Durchsuchungsbeschlüsse sollte Google sämtliche versandten und empfangenen E-Mails der Betroffenen aushändigen. Zudem sollte Google die US-Justizbehörden darüber informieren, wohin die E-Mails versendet wurden oder woher sie kamen. Auch Empfangs- oder Versandzeiten sowie Länge und Größe der E-Mails sollte Google demnach an die Behörden weitergeben. Entwürfe und gelöschte E-Mails hat das FBI ebenfalls verlangt.

Zudem sollte Google auch andere persönliche Informationen aushändigen, die es von den Betroffenen besaß, etwa Telefonnummern und Privatadressen sowie weitere E-Mail-Adressen und Kreditkarteninformationen, die bei der Anmeldung angegeben wurden. Selbst darüber, von welchen IP-Adressen aus sowie wann und wie lange die Betroffenen auf ihre Konten zugegriffen haben, sollte Google Auskunft erteilen.

Google befolgt die Gesetze

Die Durchsuchungsbeschlüsse nennen angebliche Verstöße gegen den von 1917 stammenden Espionage Act sowie den Computer Fraud and Abuse Act. Sie wurden von einem Bundesrichter in Virginia unterzeichnet, der später auch den Haftbefehl gegen Edward Snowden ausstellte.

Google halte sich an die Gesetze wie jedes andere Unternehmen auch, sagte ein Konzernsprecher dem britischen Guardian(öffnet im neuen Fenster). Es werde aber geprüft, ob ein Durchsuchungsbeschluss juristisch fundiert sei. Andernfalls lege der Konzern sein Veto ein oder verlange, dass die Durchsuchungskriterien eingeengt werden.

In einem ähnlichen Fall hatte Twitter die Wikileaks-Aktivisten Rop Gonggripj, Birgitta Jónsdóttir und Jacob Appelbaum sofort nach Erhalt eines Durchsuchungsbeschlusses informiert. Sowohl sie als auch Twitter selbst wehrten sich daraufhin vor Gericht gegen die Herausgabe der Daten, allerdings ohne Erfolg.


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