Whatsapp, Threema & Co.: Messenger sollen Bestandsdaten herausgeben müssen
Ein neues Telekommunikationsgesetz sieht neue Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden vor. Auch die Vorratsdatenspeicherung steht darin.

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) hat es in sich. Auf 465 Seiten werden Messenger und E-Mail zu Telekommunikationsdiensten erklärt und damit ähnliche Überwachungsbefugnisse wie beim herkömmlichen Telefon eingeführt. Auch die Vorratsdatenspeicherung und ein schnellerer Netzausbau tauchen in dem Gesetzentwurf auf. Dieser soll im Schnelldurchlauf beschlossen werden.
Galten viele Regelungen des Telekommunikationsgesetzes bisher für Internetprovider oder Telefonanbieter, werden sie nun auf sogenannte Over-the-Top-Dienste wie E-Mail-Anbieter oder Messenger wie Whatsapp, Signal, Threema, Telegram oder Wire ausgeweitet. Diese sind nach dem sogenannten Gmail-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) keine Telekommunikationsdienste, entsprechend gelten auch die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden für sie nicht.
Mit der TKG-Novelle werden Messenger, die Bestandsdaten wie Name, Adresse oder eine Kennung wie Telefonnummer, Nutzername oder eine andere ID erheben, dazu verpflichtet, diese zu speichern und auf Anfrage an Sicherheitsbehörden herauszugeben, auch wenn das Konto bereits gelöscht wurde.
Kaum Zeit, aber Vorratsdatenspeicherung
Mit der TKG-Novelle setzt die Bundesregierung auch eine EU-Richtlinie um, die bis zum 21. Dezember in Kraft treten müsste. Das wird die Bundesregierung nicht mehr schaffen, daher dürfte die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Entsprechend groß ist der Druck, eine Einigung zu erzielen. Das betrifft vor allem Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die sich auf den Umfang der neuen Überwachungsbefugnisse einigen müssen. Laut dem Magazin Der Spiegel ist eine solche erzielt worden und der Überwachungskatalog etwas zusammengeschrumpft.
Dennoch findet sich neben den Änderungen zu den Bestandsdaten bei Messengern auch die Vorratsdatenspeicherung unverändert wieder. Dies würde Telekommunikationsanbieter verpflichten, alle Verbindungsdaten für einige Wochen oder Monate zu speichern. Über das Thema gibt es in Deutschland seit Jahren politischen Streit. Der Speicherzwang sollte eigentlich im Sommer 2017 in Kraft treten, die Bundesnetzagentur setzte ihn aber nach einem Gerichtsbeschluss vorläufig aus.
Vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH sind mehrere Klagen anhängig. Erst im Oktober hatte der EuGH in einem anderen Verfahren das Verbot einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Immerhin wird mit der TKG-Novelle die Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeweitet, wie es Seehofer sich es gewünscht hatte. Auch Messengerdienste müssen weiterhin keine Vorratsdaten speichern. Neben den neuen Überwachungsbefugnissen enthält das Gesetz auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten des Kabelfernsehens über die Mietnebenkosten.
Undemokratisches Verfahren wird kritisiert
Abgeordnete, Verbände und Unternehmen kritisieren derweil das Verfahren, in dem das Gesetz durchgepeitscht werden soll. Eine Frist von 48 Stunden für die Stellungnahme zu einem 465 Seiten umfassenden Gesetz sei eine "haarsträubende Missachtung demokratischer Prozesse" und eine "bodenlose Frechheit", schrieb die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg (Linke) auf Twitter. Laut Spiegel schimpften Angestellte von Mobilfunkanbietern über "Gesetzgebung im Craziness-Modus".
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Ja klar, was ist denn bei dir los?
https://www.sueddeutsche.de/politik/neuer-bundestag-das-sind-deutschlands-volksvertreter...
Doch, werden sie haben, weil wir nichts dagegen tun.
Apropos altes Postgeheimnis. Ob das bei Briefen wohl auch für Metadaten gilt? Die Post...
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