Kostenlose Schnittstellen für Messenger und soziale Netzwerke
Speziell zu Messengerdiensten heißt es dann in Artikel 6, dass sich alle Anbieter sogenannter nummernunabhängiger Kommunikationsdienste auf Anfrage und kostenlos mit den entsprechenden Diensten der Torwächter verbinden können. "Die Verbindung erfolgt unter objektiv gleichen Bedingungen und in der gleichen Qualität, wie sie dem Torwächter, seinen Tochtergesellschaften oder seinen Partnern zur Verfügung stehen oder genutzt werden, so dass eine funktionale Interaktion mit diesen Diensten möglich ist und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz personenbezogener Daten gewährleistet wird", heißt es weiter.
Solange die entsprechenden Dienste nicht als Gatekeeper gelten, müssen sie umgekehrt jedoch nicht interoperabel sein. Das würde bedeuten, dass kleinere Messengerdienste wie Signal, Threema oder Telegram zwar mit Whatsapp-Nutzern kommunizieren können, jedoch nicht untereinander kompatibel sein müssen.
Schärfere Vorgaben an die Interoperabilität soll es nach dem Willen der Abgeordneten zudem bei marktbeherrschenden Betriebssystemen und sozialen Netzwerken geben. So sollen kleine soziale Netzwerke sich auf Anfrage und kostenlos mit den entsprechenden Diensten der Torwächter, beispielsweise Facebook, verbinden können.
Kommission und Anbieter skeptisch
Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager hatte im März 2021 vor zu viel Interoperabilität gewarnt: "Wenn wir jetzt vorschreiben, dass alle Messenger kompatibel sein müssen, könnte das dazu führen, dass wir eine Art SMS zurückkriegen."
Ähnlich äußerten sich die Anbieter zuletzt in einer Umfrage des Bundeskartellamts. "Interoperabilität laufe auch wider Verbraucherinteressen, indem das Nutzererlebnis beeinträchtigt und Multi Homing, also die Unterhaltung von Nutzerkonten bei mehreren Messenger-Diensten, verhindert werde. Ein verpflichtendes Interoperabilitätsvorhaben führe dazu, dass es in allen genannten Bereichen nur noch zum kleinsten gemeinsamen Nenner komme", hieß es in dem Zwischenbericht einer Sektoruntersuchung des Kartellamts.
Einigung im nächsten Jahr möglich
Bevor Kommission, Mitgliedstaaten und Abgeordnete über den Gesetzvorschlag im sogenannten Trilog verhandeln, müssen noch der Ministerrat und das Parlament den Positionen formal zustimmen. Das soll noch in diesem Jahr der Fall sein. Sollte noch eine Einigung in der ersten Jahreshälfte 2022 gelingen, könnte das Digitale-Märkte-Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten.
Das Gesetz könnte Plattformen wie Amazon Marketplace, Android, iOS und deren Playstores daher deutlich stärker umkrempeln, als es den IT-Konzern gefallen dürfte. Unter anderem würde dadurch die plattformübergreifende Verknüpfung von Daten stark eingeschränkt.
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Whatsapp, Signal, Threema: Europaparlament fordert Interoperabilität von Messengern |
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Da man in der EU selbst aus ÖPNV-Fahrplandaten (selbst nach pseudo Open-Data...
Whatsapp wird aber auch nciht alle Nachrichten Mitlesen können die du an deine Freunde...
Klingt nett und Nutzerfreundlich, aber dahinter steht nur der Wille nach einfacherer...
Deshalb muss man jetzt die messenger kaputt machen.