Whatsapp, Signal, Telegram: Regierung fordert Nutzerverifizierung bei Messengern
Das Bundesinnenministerium will bei der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) offenbar noch weitreichende sicherheitspolitische Maßnahmen durchsetzen. Das geht aus einem Forderungskatalog hervor (PDF)(öffnet im neuen Fenster), den der E-Mail-Provider Posteo am Dienstag veröffentlichte. Demnach sollen Betreiber sogenannter nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste wie Messengern oder E-Mail dazu verpflichtet werden, "Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen".
Das Ministerium übernimmt damit eine Forderung der Innenministerkonferenz, die von den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorgebracht wurde. Die beiden Länder hatten vor gut einem Jahr zudem im Bundesrat eine Identifizierungspflicht von Nutzern sozialer Netzwerke gefordert.
Whatsapp und Facebook-Messenger
Zur Begründung der Forderung heißt es nun: "Somit kann zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall die Anonymität aufgehoben werden." Erhoben werden sollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Nutzer. "In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp oder Facebook angeboten werden", schreibt das Ministerium.
Es sei davon auszugehen, dass sich der Aufwand für die Anbieter zumindest teilweise in Grenzen halte, "da bereits Identifizierungsmerkmale zum Teil schon jetzt erhoben werden, um diese als geldwerten Vorteil zu nutzen". Selbst ein Erfüllungsaufwand "im hohen zweistelligen Millionen-Bereich" wäre verhältnismäßig, da dem eine signifikante Verbesserung der Strafverfolgung gegenüberstehe.
Posteo kritisierte in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) die Forderung scharf: "Die Identifizierungspflicht würde die Art und Weise, wie Menschen hierzulande Online-Dienste nutzen, grundlegend ändern. Die Nutzerinnen müssten stets zunächst ein Ident-Verfahren durchführen bzw. den Ausweis vorzeigen und wären gezwungen, ihre verifizierten Daten bei zahlreichen – über die ganze Welt verstreuten – Unternehmen zu hinterlegen."
Seit dem 1. Juli 2017 müssen in Deutschland bereits Prepaid-Karten in einem aufwendigen Verfahren registriert werden. Bei kostenlosen E-Mail-Diensten wird die Identität in der Regel nicht überprüft. Bei Messengern ist nur eine gültige Telefonnummer erforderlich.
Dem Beitrag zufolge liegt dem E-Mail-Provider das Papier seit der vergangenen Woche vor. "Heute wurde uns aus gut informierten Kreisen noch einmal bestätigt, dass die Identifizierungspflicht weiterhin nicht vom Tisch ist. Eine frühere Version des Papiers hatte sogar eine Entschlüsselungspflicht für die Anbieter enthalten – diese scheint nun entfallen", heißt es weiter.
Zu den 15 Punkten der sogenannten Formulierungshilfe gehört an erster Stelle die Forderung, Telekommunikationsdienste bei der Mithilfe zur Installation von Staatstrojanern zu verpflichten.
Zugang zu Serverräumen und Umleitung von Daten
Diese Forderung fand sich im vergangenen Sommer bereits in einem neuen Geheimdienstgesetz. Doch nun soll diese Möglichkeit verschärft und im TKG verankert werden, so dass alle Sicherheitsbehörden davon Gebrauch machen könnten.
Die Provider sollen dazu "Hilfestellungen" gewähren und die "Aufstellung und den Betrieb von technischen Mitteln" für den Einsatz von Staatstrojanern in ihren eigenen Räumen dulden. Den Behördenmitarbeitern sollen sie dazu den erforderlichen Zugang zu den Servern gewähren. Darüber hinaus sollen sie den Datenstrom des betroffenen Anschlusses zu den Behörden umleiten. Das gilt auch dann, wenn die Abhörtechnik nicht beim Provider, sondern bei den Behörden installiert ist.
Genauere Standortdaten erwünscht
Doch die Überwachungswünsche des Ministeriums gehen noch weiter. Als "alarmierend" bezeichnet Posteo, dass künftig nicht nur Provider, sondern auch Internetzugangsdienste und "besonders alle Mitwirkenden" verpflichtet werden sollten, die Daten für Auskunftsersuchen der Behörden zu speichern. Dazu zählen laut Posteo Hotels, Internetcafés oder Krankenhäuser. Dem Ministerium zufolge könnten dazu auch Auftragsverarbeiter gehören.
"Es wird versucht, jeden zur Datenerhebung heranzuziehen, der auch nur im entferntesten in Berührung mit dem Erbringen von TK-Dienstleistungen kommt. So entstehen an vielen Stellen in der Gesellschaft Datenhalden – und zur Auskunft gegenüber den Behörden Verpflichtete", kritisiert Posteo.
Des weiteren sollen Provider künftig im 5G-Netz sicherstellen, "dass die Sicherheitsbehörden Imsi-Catcher einsetzen können, ohne dass dies dem Endnutzer bekannt wird". Zwar sehe der Entwurf des neuen TKG bereits vor, dass die Provider den Einsatz von Imsi-Catchern erlauben müssten. Jedoch fehle die Ergänzung, dass dies dem Endnutzer nicht bekanntwerden dürfe.
Darüber hinaus wollen die Behörden von den Providern genauere Standortdaten "mit der größtmöglichen Genauigkeit zum Standort eines Endgerätes" abfragen dürfen. Die bisherigen GPS-Daten des Funkzellenstandortes seien dazu nicht ausreichend. Nach Ansicht der Regierung liegen in den Mobilfunknetzen aller Generationen "bereits jetzt schon dem Mobilfunkbetreiber standortrelevante Daten vor, die eine weitaus genauere Positionierung des mobilen Endgerätes zulassen".
Die 28-seitige Wunschliste des Innenministeriums enthält zudem die Forderung, dass die Behörden sämtliche gespeicherten Bestands- und Verkehrsdaten von den Providern abfragen dürfen. Bisherige Einschränkungen, wonach das nur Daten betrifft, die für bestimmte Zwecke erhoben werden, sollen demnach entfallen. Diese Thema spielte in der Debatte um die Herausgabe gehashter Passwörter eine Rolle, da die Provider so gezwungen werden könnten, zusätzliche Merkmale wie Salts herauszugeben.
Kritik in Expertenanhörung
Inwieweit der Forderungskatalog noch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden könnte, ist unklar. Mit einer "Formulierungshilfe" hatte die Bundesregierung allerdings vor vier Jahren den umfangreichen Einsatz von Staatstrojanern in ein anderes Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Laut Posteo gibt es in der SPD-Fraktion Bedenken.
In einer Anhörung am Montag im Bundestag hatten Experten bereits an dem vom Kabinett im Dezember beschlossenen Entwurf einiges auszusetzen. So kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber laut Bundestag(öffnet im neuen Fenster), dass die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht nennenswert geändert worden seien. Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) hielt den Gesetzentwurf für zu wenig ambitioniert.
Nachtrag vom 3. März 2021, 13:43 Uhr
Der Startup-Beauftragte der Bundesregierung, Thomas Jarzombek (CDU), deutete auf Twitter an(öffnet im neuen Fenster), dass einige Punkte der Wunschliste umgesetzt werden könnten. Die Punkte stammten vom Innenministerium, "die in der Ressortabstimmung durchgefallen sind. Und in der Abstimmung der Fraktion sind die meisten Punkte ebenfalls abgelehnt worden." Welche Punkte nicht abgelehnt wurden, erläuterte Jarzombek nicht. Federführend bei der TKG-Novelle ist das Wirtschaftsministerium unter Peter Altmaier (CDU) und nicht das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU).
Die SPD steht einer Identifizierungspflicht auf Online-Plattformen zumindest nicht ablehnend gegenüber. So heißt es im aktuellen Programm zur Bundestagswahl 2021, das am Montag vorgestellt worden war: "Bei hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten auf eine Straftat müssen Verdächtige identifiziert werden können. Wir werden deshalb auch die Plattformbetreiber verpflichten, die Voraussetzungen für eine grundsätzliche Identifizierbarkeit zu schaffen." Eine Klarnamenpflicht lehnt die Partei aber ab.
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