Wettbewerbszentrale: Tesla darf nicht mit Benzineinsparungen werben
Bei der Konfiguration seines Model 3 gibt Tesla fiktive Einsparungen durch niedrigere Benzinkosten an. Die Wettbewerbszentrale sieht darin eine Irreführung von Interessenten.

Der Elektroautohersteller Tesla darf den Preis für sein neues Model 3 nicht durch fiktive Kosteneinsparungen billiger rechnen. Die Werbepraxis von Tesla sei "wegen Irreführung potentieller Interessenten und Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung beanstandet" worden, teilte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 6. März 2019 mit. Tesla habe sich außergerichtlich mit der Wettbewerbszentrale geeinigt und müsse seine Preisangaben bis zum 20. März 2019 ändern.
Der Grund für die Beanstandung: Bei der Konfiguration seines Model 3 wird dem Interessenten dem tatsächlichen Kaufpreis ein "Preis nach Einsparungen" gegenübergestellt. Dabei zieht Tesla pauschal 5.000 Euro ab und begründet dies mit einer geschätzten Benzinkosten-Einsparung über den Zeitraum von fünf Jahren. So reduziert sich beispielsweise der Preis der Version "Langstreckenbatterie" von 53.280 Euro auf 48.280 Euro. Bei einem Finanzierungsvorschlag wird die monatliche Rate je nach Laufzeit um bis zu 139 Euro günstiger ausgewiesen.
Einsparung "willkürlich" und "intransparent"
Doch nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist die angegebene Einsparung nicht nur "letztlich willkürlich, sondern auch intransparent und widerspricht damit den Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit". Unter lauterkeitsrechtlichen Aspekten könne ein solcher Betrag nicht von dem vom Kunden zu zahlenden Kaufpreis oder der monatlichen Rate abgezogen werden, "weil der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Finanzierung den vollen genannten Preis bezahlen muss". Eine solche Preisdarstellung verstoße auch gegen die Regelungen der Preisangabenverordnung.
Tesla hatte bereits 2017 Ärger mit der Wettbewerbszentrale. Damals musste sich das Unternehmen verpflichten, sein Model S 75 D nicht mit einer "Standardausstattung" für einen Barzahlungsgrundpreis von 69.019 Euro zu bewerben, "sofern ein Fahrzeug zu diesem Preis tatsächlich nicht erhältlich ist". Aus demselben Grund hatte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Model S wieder aus der Liste der förderfähigen Elektroautos gestrichen.
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Richtig erkannt :) W3C wollte ja leider keine scarcasm-Spezifikation.
Die Abgaswerte haben doch gestimmt auf dem Prüfstand. :)
Jain. Die Amis verlangen zwar weniger Steuern, dafür fließt auch weniger an die...
Quelle?
Wo kein Kläger, da kein Richter.