Wettbewerbsgefährdung: Kartellamt weitet Ermittlungen gegen Amazon aus

Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen den Internethändler Amazon ausgedehnt. Dadurch werde ein neues Instrument zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne angewendet, teilte die Wettbewerbsbehörde am 14. November 2022 in Bonn mit(öffnet im neuen Fenster) . Mit den neuen Befugnissen "können wir wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon effizienter aufgreifen als bisher" , sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt zur Begründung.
Das Kartellamt hatte im vergangenen Juli zunächst festgestellt , dass Amazon nach Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen über eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" verfügt. Das hatte zur Folge, dass Amazon seitdem unter besonderer Aufsicht durch das Bundeskartellamt steht und das neue Aufsichtsinstrument angewendet werden kann. Zwar habe Amazon gegen die Feststellung Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden werde. Die Entscheidung bleibe aber bis dahin vorläufig vollstreckbar, schreibt das Kartellamt.
In dem ersten der beiden Verfahren, die sich auf bestimmte Verhaltensweisen von Amazon beziehen, untersucht das Bundeskartellamt demnach Preiskontrollmechanismen. "Es geht dabei um eine algorithmische Überprüfung der Preissetzung von Dritthändlern auf dem Amazon-Marktplatz. Die Anwendung dieser Mechanismen kann dazu führen, dass Händlerangebote für Endkundinnen und Endkunden weniger gut auffindbar sind oder sogar gesperrt werden" , heißt es.
Das zweite Verfahren behandele das Problem des sogenannten Brandgatings: "Das Bundeskartellamt untersucht mögliche Benachteiligungen von Marktplatzhändlern durch verschiedene Instrumente Amazons, z.B. Vereinbarungen mit (Marken-)Herstellern, die die Zulassung bzw. den Ausschluss von Händlern zum Verkauf von (Marken-)Produkten auf dem Amazon-Marktplatz betreffen."
Das Unternehmen teilt wie die Einschätzung der Wettbewerbshüter nicht. Im vergangenen Juli gab Amazon dazu bekannt, dass sich das Unternehmen in erster Linie als Einzelhändler sehe Der Anteil des E-Commerce am Umsatz des deutschen Einzelhandels sei mit für das Jahr 2021 geschätzten 14,7 Prozent laut Handelsverband Deutschland gering. "Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen" , sagte ein Amazon-Sprecher damals.



