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Wettbewerbsgefährdung: Kartellamt mahnt Google wegen Autodiensten ab

Wegen einer unzulässigen Bündelung von Infotainment-Diensten für Autos geht das Bundeskartellamt gegen Google vor.
/ Friedhelm Greis
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Google möchte seine Dienste prominent im Auto verankern. (Bild: Google)
Google möchte seine Dienste prominent im Auto verankern. Bild: Google

Das Bundeskartellamt will Google verschiedene Praktiken bei der Vermarktung seiner Autodienste untersagen. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainment-Systeme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben" , sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am 21. Juni 2023(öffnet im neuen Fenster) zur Begründung.

Das Vorgehen betrifft demnach die sogenannten Google Automotive Services (GAS). Dieses Produktbündel umfasst den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. "Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Variante von Android, das Android Automotive Operating System (AAOS) verwendet" , heißt es weiter.

Volvo und Ford nutzen GAS

Googles Automotive Services wird beispielsweise von Autoherstellern wie Polestar, Volvo und Ford eingesetzt. Dafür muss eine Lizenz erworben werden. Andere Hersteller wie BMW nutzen hingegen nur Android Automotive und können daher auch andere App-Stores wie Faurecia Aptoide anbieten.

Bei der Nutzung von GAS bietet Google laut Bundeskartellamt die drei genannten Dienste "grundsätzlich nur als Bündel an und macht weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainment-System, damit diese bevorzugt genutzt werden" . Diese Bündelung könnte "eine erhebliche Gefahr für den Wettbewerb darstellen, weil Google damit seine Machtposition auf noch nicht vermachtete Märkte ausweiten könnte" .

Darüber hinaus soll Google einigen Herstellern eine Beteiligung an Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant nur unter der Bedingung vereinbart haben, dass kein anderer Sprachassistent installiert wird. Dies könnte der Behörde zufolge problematisch sein.

Ebenfalls soll Google die Lizenznehmer dazu verpflichtet haben, die Google-Dienste als Standard einzustellen beziehungsweise sie in der Bildschirmanzeige vor anderen Anwendungen darzustellen. Das könne den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen.

"Derartige Voreinstellungen bergen die Gefahr, dass alternative Dienste kaum wahrgenommen und dementsprechend wenig genutzt werden" , heißt es zur Begründung. Google habe solche Praktiken bereits bei mobilen Endgeräten erfolgreich zum Ausbau oder zur Absicherung seiner Marktposition eingesetzt.

Das Verfahren wird auf der Grundlage von Paragraf 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)(öffnet im neuen Fenster) geführt. Google habe nun Gelegenheit, "zu den Vorwürfen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung zu nehmen" .


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