Wettbewerb und Datenverarbeitung: Bundeskartellamt geht gegen Google vor
Nach Facebook und Amazon leitet das Bundeskartellamt nun auch zwei Verfahren gegen Google ein.

Das Bundeskartellamt geht gegen Google und dessen Mutterkonzern Alphabet vor: Man habe zwei Verfahren gemäß der neuen Vorschriften für Digitalkonzerne nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.
In einem Verfahren wollen die Kartellwächter prüfen, ob Google "eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Nach Verfahrensabschluss könnten bestimmte Verhaltensweisen untersagt werden.
Im Januar war eine Überarbeitung des Wettbewerbsgesetzes in Kraft getreten. Auf dessen Grundlage kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.
Den neuen Weg beschritt die Behörde erstmals Ende Januar bei Facebook und vor einer Woche bei Amazon. Die Marktmacht der Internetkonzerne sieht das Kartellamt schon seit langem sehr kritisch. In den vergangenen Jahren gingen die Wettbewerbshüter mehrfach gegen die US-Unternehmen vor.
Amtschef Andreas Mundt betonte, dass es Wettbewerber gegen ein Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung sehr schwer hätten. "Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, Youtube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht."
Datensammelei verschafft Google einen strategischen Vorteil
"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf", sagte Mundt. Aufgrund des Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten habe Google einen strategischen Vorteil. Daher werde man sich die Konditionen zur Datenverarbeitung genauer ansehen. "Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen."
Wer Google nutzt, muss erst den Bedingungen zur Datenverarbeitung zustimmen. Das Bundeskartellamt will nun prüfen, ob die Bedingungen Google die Möglichkeit einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Wichtig für die kartellrechtliche Bewertung ist auch die Frage, welche Auswahl die Nutzer bei der Datenverarbeitung tatsächlich haben. Der Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers sei ein wesentliches Anliegen des Kartellrechts, heißt es in der Mitteilung.
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