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Werbung in Prime Video: Verbraucherschützer verklagen Amazon auf 1,8 Milliarden Euro

In der Sammelklage gegen Amazon wegen der Werbung in Prime Video drohen dem Unternehmen Millardenstrafen.
/ Ingo Pakalski
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Amazon drohen Strafzahlungen von mindestens 1,8 Milliarden Euro. (Bild: Subaas Shrestha via Reuters Connect)
Amazon drohen Strafzahlungen von mindestens 1,8 Milliarden Euro. Bild: Subaas Shrestha via Reuters Connect

Die Verbraucherzentrale Sachsen führt gegen Amazon eine prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage nach neuem Recht – nach Angaben des Verbands ist es bisher die erste solcher Klagen. Mit diesem Schritt soll die laufende Sammelklage gegen Amazon rund um das Abo Prime Video ergänzt werden.

Amazon führte Anfang Februar 2024 zusätzliche Werbeclips in seinem Videostreaming-Abo Prime Video ein, das Bestandteil des Prime-Abos ist. Bis dahin gab es bereits überspringbare Werbeclips für Filme und Serien im Abo von Prime Video. Zudem wurden Funktionen gestrichen und die Bild- und Tonqualität hat sich verschlechtert.

Seit fast zwei Jahren gibt es stattdessen Werbung mitten in Filmen und Serien, die sich nicht überspringen lässt. Wer das Streamingabo weiterhin ohne Werbung in Filmen und Serienfolgen und mit dem alten Funktionsumfang nutzen wollte, musste monatlich 2,99 Euro mehr zahlen. Für keine der Änderungen hat Amazon Abonnenten um Zustimmung gebeten – über das Entfernen von Funktionen wurden Abonnenten nicht informiert.

Sammelklage gegen Amazon

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für rechtswidrig und hat im April 2024 Sammelklage gegen das Onlinekaufhaus eingereicht.

An der Sammelklage haben sich bisher nach Angaben der Verbraucherschützer mehr als 123.000 Personen beteiligt. "Wir freuen uns sehr über die große Beteiligung. Doch bei deutschlandweit geschätzt 17 Millionen Kundinnen und Kunden sind das noch nicht einmal ein Prozent der Betroffenen", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucherschützer verlangen mindestens 1,8 Milliarden Euro von Amazon

"Deshalb fordern wir mit unserer zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon. Auf drei Jahre gerechnet, sprechen wir von schätzungsweise mindestens 1,8 Milliarden Euro", erklärt Hummel das Ziel der Verbraucherschützer.

Er räumt ein, dass es möglich sei, dass Amazon mit der neuen Werbung deutlich höhere Einnahmen erzielte. Falls Amazon vor Gericht verliert, würde die Bundesrepublik Deutschland einen Großteil der Summe erhalten. Zunächst haben Personen Vorrang, die sich an der Sammelklage beteiligen.

Falls Amazon vor Gericht verliert

Alles Geld, das nicht an Abonnenten ausgeschüttet wird, würde dann an den deutschen Staat gehen. Die Verbraucherschützer betonen: "Je mehr Menschen sich also der Sammelklage anschließen, desto mehr muss Amazon direkt an die Kundschaft zurückzahlen."

Die Verbraucherzentrale Sachsen erwartet, dass der Rechtsstreit mehrere Jahre dauern wird. Um dafür gerüstet zu sein, haben sich die Verbraucherschützer Unterstützung geholt.

Die internationale Kanzlei Hausfeld übernimmt die Prozessführung, sie ist auf die Führung komplexer Gerichtsverfahren gegen Digitalkonzerne auf Klägerseite spezialisiert. Zudem übernimmt Burford Capital als weltweit führender Prozessfinanzierer die Finanzierung der Klage, die zuvor vom Bundesamt für Justiz genehmigt wurde.

Das sind die neuen rechtlichen Grundlagen

"Dadurch sind wir mit Amazon auf Augenhöhe und für eine jahrelange Auseinandersetzung vor den Gerichten fachlich wie finanziell gerüstet. Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen", kommentiert Michael Hummel die Partnerschaften.

Die Verbrauchersammelklage gibt es in Deutschland seit Oktober 2023 und geht auf die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie zurück. Bislang laufen bundesweit zehn solcher Klagen. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber die Regeln für Gewinnabschöpfungsklagen verbessert und die Prozessfinanzierung erlaubt.

Prime-Abonnenten können sich an Sammelklage beteiligen

Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Abonnenten, sich der Klage anzuschließen – das kann jederzeit nachgeholt werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind rund 17 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland betroffen und könnten sich an der Klage beteiligen. Der Klage können sich alle Prime-Abonnenten anschließen, die bis mindestens 5. Februar 2024 ein Prime-Abo hatten – egal, ob sie das werbefreie Zusatz-Abo abgeschlossen haben oder nicht.

Die kostenfreie Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich(öffnet im neuen Fenster). Die Verbraucherschützer helfen dabei, das Anmeldeformular juristisch korrekt auszufüllen(öffnet im neuen Fenster).

Preiserhöhung von Amazon Prime war rechtswidrig

Vor rund einem Monat verlor Amazon den Prozess um die Preiserhöhung für Amazon Prime auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht urteilte, dass die Preiserhöhung für das Prime-Abo vor drei Jahren unwirksam war, weil Abonnenten der Preiserhöhung nicht zustimmen mussten. Amazon gab noch nicht bekannt, ob das Unternehmen in Berufung gehen wird.

2023 verloren Netflix und Spotify vor Gericht, weil sie gesetzeswidrig Abopreise ohne Zustimmung der Kunden einseitig ändern wollten. Seitdem sind beide Anbieter dazu übergegangen, die Abopreise in Deutschland erst nach Zustimmung durch die Abonnenten zu erhöhen.


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