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Werbung in Prime Video: Rekordbeteiligung bei Sammelklage gegen Amazon

Ein Gericht hat Amazon rund um die Werbung in Prime Video bereits Rechtsbruch vorgeworfen. Das Unternehmen widerspricht dem Urteil.
/ Ingo Pakalski
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Mehr als 200.000 Abonnenten haben sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. (Bild: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images)
Mehr als 200.000 Abonnenten haben sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. Bild: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images

Die Verbraucherzentrale Sachsen meldet 201.090 Prime-Video-Abonnenten, die sich bereits der seit zwei Jahren laufenden Sammelklage gegen Amazon angeschlossen haben. Keine andere Sammelklage in Deutschland hat nach Angaben der Verbraucherschützer eine so hohe Beteiligung erfahren. Die Anmeldung dazu ist weiterhin kostenlos möglich.

Sollte die Verbraucherzentrale in dem Gerichtsverfahren gegen Amazon gewinnen, müsste das Unternehmen Abonnenten Geld zurückzahlen. In der Sammelklage geht es um die Einführung nicht-überspringbarer Werbung im Videostreamingabo Prime Video am 5. Februar 2024.

"Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart."

Gericht urteilte bereits gegen Amazon

Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Landgericht München I im Dezember 2025 an und urteilte, dass Amazon in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen des Streamingabos Prime Video ändern darf, indem Filme und Serien durch Werbung unterbrochen werden. Dagegen legte Amazon Berufung ein, so dass die nächste Instanz entscheiden muss. Das Urteil ist somit weiterhin nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft auf einen baldigen Verhandlungstermin beim Bayerischen Oberlandesgericht in München (Az. 102 VKl 1/24 e). Immerhin wurde die Sammelklage bereits vor fast zwei Jahren eingereicht. Anmeldungen zur Sammelklage sind noch bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Einen Leitfaden dazu bietet die Verbraucherzentrale Sachsen an(öffnet im neuen Fenster).

Amazon auf 1,8 Milliarden Euro verklagt

Ergänzend zur Sammelklage reichte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Gewinnabschöpfungsklage gegen Amazon ein. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass Amazon auf drei Jahre gerechnet mit den Werbeschaltungen mindestens 1,8 Milliarden Euro an zusätzlichem Gewinn erzielte.

Falls Amazon vor Gericht verliert, würde die Bundesrepublik Deutschland einen Großteil der Strafzahlung erhalten. Zunächst haben jedoch Personen Vorrang, die sich an der Sammelklage beteiligen. Damit soll erreicht werden, dass Amazon die unrechtmäßig eingenommenen Einnahmen durch Werbung nicht behalten darf.

Auch eine Preiserhöhung für das Prime-Abo aus dem Jahr 2022 beschäftigt Gerichte weiterhin. Hier geht es darum, dass Amazon die Preise ohne Zustimmung der Abonnenten erhöht hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie hat bereits in zwei Instanzen gewonnen. Amazon zieht nun vor den Bundesgerichtshof.

Verbraucherschützer gegen Amazon

2023 verloren Netflix und Spotify vor Gericht, weil sie gesetzeswidrig Abopreise ohne Zustimmung der Kunden einseitig ändern wollten. Seitdem sind beide Anbieter dazu übergegangen, die Abopreise in Deutschland erst nach Zustimmung durch die Abonnenten zu erhöhen. Anders als Amazon klagten sich die beiden Anbieter nicht durch alle Instanzen.

Wollen Abonnenten von Prime Video Filme und Serien ohne Werbeunterbrechungen anschauen, müssen sie eine Option dazubuchen, die monatlich 2,99 Euro kostet. Im Unterschied zum Prime-Abo kann die Werbefrei-Option nicht als Jahrespaket gebucht werden. Es gibt weiterhin keine Möglichkeit, direkt eine werbefreie Variante von Prime Video zu buchen.

Prime Video – aktuelle Situation

Andere Anbieter von Streamingabos bieten verschiedene Abomodelle an, bei denen es Varianten mit und ohne Werbeschaltungen gibt. Eine zubuchbare Werbefrei-Option gibt es bei diesen nicht. Das Unternehmen kombiniert das Abo von Prime Video weiterhin unter anderem mit einer Liefer-Flatrate für den Amazon-Shop und es gibt noch immer keine Möglichkeit für Abonnenten, nur für Prime Video zu zahlen.


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