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Werbung in Prime Video: Rekordbeteiligung bei Sammelklage gegen Amazon

Ein Gericht hat Amazon rund um die Werbung in Prime Video bereits Rechtsbruch vorgeworfen. Das Unternehmen widerspricht dem Urteil.
/ Ingo Pakalski
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Mehr als 200.000 Abonnenten haben sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. (Bild: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images)
Mehr als 200.000 Abonnenten haben sich der Sammelklage gegen Amazon angeschlossen. Bild: Patrick T. Fallon/AFP via Getty Images
Inhalt
  1. Werbung in Prime Video: Rekordbeteiligung bei Sammelklage gegen Amazon
  2. Amazon auf 1,8 Milliarden Euro verklagt

Die Verbraucherzentrale Sachsen meldet 201.090 Prime-Video-Abonnenten, die sich bereits der seit zwei Jahren laufenden Sammelklage gegen Amazon angeschlossen haben. Keine andere Sammelklage in Deutschland hat nach Angaben der Verbraucherschützer eine so hohe Beteiligung erfahren. Die Anmeldung dazu ist weiterhin kostenlos möglich.

Sollte die Verbraucherzentrale in dem Gerichtsverfahren gegen Amazon gewinnen, müsste das Unternehmen Abonnenten Geld zurückzahlen. In der Sammelklage geht es um die Einführung nicht-überspringbarer Werbung im Videostreamingabo Prime Video am 5. Februar 2024 .

"Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann" , sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart."

Gericht urteilte bereits gegen Amazon

Dieser Rechtsauffassung schloss sich das Landgericht München I im Dezember 2025 an und urteilte, dass Amazon in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen des Streamingabos Prime Video ändern darf, indem Filme und Serien durch Werbung unterbrochen werden . Dagegen legte Amazon Berufung ein, so dass die nächste Instanz entscheiden muss. Das Urteil ist somit weiterhin nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft auf einen baldigen Verhandlungstermin beim Bayerischen Oberlandesgericht in München (Az. 102 VKl 1/24 e). Immerhin wurde die Sammelklage bereits vor fast zwei Jahren eingereicht. Anmeldungen zur Sammelklage sind noch bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Einen Leitfaden dazu bietet die Verbraucherzentrale Sachsen an(öffnet im neuen Fenster) .


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