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Werbung in Amazon Prime Video: Verbraucherschützer befürchten Abweisung der Sammelklage

Falls die Verbraucherschützer mit der Sammelklage gegen Amazon vor Gericht verlieren, wollen sie weiterkämpfen. Es geht um Werbung in Prime Video.
/ Ingo Pakalski und dpa
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In der Sammelklage gegen Amazon geht es um Werbung in Prime Video. (Bild: Omar Marques / SOPA Images via Reuters Connect)
In der Sammelklage gegen Amazon geht es um Werbung in Prime Video. Bild: Omar Marques / SOPA Images via Reuters Connect

Eine Sammelklage gegen die Werbeschaltung bei Amazons Streamingabo Prime Video droht in erster Instanz zu scheitern. Das Bayerische Oberste Landesgericht warf bei der Verhandlung erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Klage auf, erklärte die klagende Verbraucherzentrale Sachsen(öffnet im neuen Fenster).

Ein Gerichtssprecher entgegnete, die Entscheidung sei offen und das Gericht werde erst am 17. Juli 2026 ein Urteil verkünden. Es gebe Zweifel, ob Amazon tatsächlich in den Nutzungsbedingungen Werbefreiheit zugesichert habe. Die von der Klageseite vorgebrachten Klauseln sieht das Gericht nicht so eindeutig wie die Kläger.

Die Sammelklage wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen vor Gericht gebracht. Bisher haben sich knapp 220.000 Abonnenten daran beteiligt. "Sollte das Gericht die geäußerte Rechtsauffassung auch im Urteil beibehalten, werden wir in jedem Fall den Weg zum Bundesgerichtshof gehen", erklärte der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst. "Entscheidend ist, was am Ende herauskommt."

Prime Video wurde zu einem werbefinanzierten Streamingabo

Im Kern bemängelt die Verbraucherzentrale, dass Amazon in Prime Video im Februar 2026 Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien eingefügt hatte, die sich nicht überspringen lassen. Zuvor gab es in Prime Video seit Jahren Werbung von Filmen und Serienepisoden, die sich allerdings überspringen ließen.

Abonnenten wurden von Amazon vor die Wahl gestellt: Sie können das Abo entweder weiterhin nutzen und müssen dann in Filmen sowie Serienfolgen Werbeunterbrechungen ertragen oder sie zahlen einen monatlichen Aufpreis von 2,99 Euro zum Prime-Abopreis, um Filme und Serien über Prime Video wie bisher auch ohne Werbeunterbrechungen sehen zu können (g+). Darin sah die Verbraucherzentrale eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen.

Amazon verliert in einem anderen Verfahren vor Gericht

In einem vorangegangenen ersten Verfahren hatte das Landgericht München I den Aufpreis für die Werbefreiheit im Dezember 2025 für rechtswidrig erklärt, weil dies einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb darstelle. Dieses Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Dieses erste Verfahren war eine vom Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereichte Unterlassungsklage. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Amazon also die Zusatzgebühr für Werbefreiheit nicht mehr verlangen.

Amazon weist Vorwürfe zurück

Amazon hatte die Vorwürfe der Verbraucherzentralen zurückgewiesen und betont, die Kunden im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über die Einführung von Werbung bei Prime Video informiert zu haben.

Die nun vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängige zweite Klage behandelt zwar das gleiche Thema, hat aber ansonsten nichts mit dem ersten Verfahren zu tun. Kläger im zweiten Fall ist die Verbraucherzentrale Sachsen, es geht um etwaige Schadenersatzansprüche gegen Amazon. Betroffene Abonnenten können sich noch bis zum 9. Juni 2026 der Sammelklage anschließen.


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