Werbung: Hohe Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur verhängt hohe Bußgelder gegen ein Callcenter und seine Auftraggeber. Gemeinsam haben sie Kunden belästigt.

Wegen verbotener Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur eine Geldbuße von 145.000 Euro gegen das Call-Center Cell it! GmbH & Co. KG verhängt. Das teilte die Behörde am Montag mit. Das Callcenter hatte nach Angaben der Bundesnetzagentur Telefonwerbung im Auftrag des Mobilfunkanbieters Mobilcom-Debitel und des Pay-TV-Anbieters Sky Deutschland betrieben, wobei es immer wieder zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
"Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann. Callcenter seien bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber.
Gegen die beiden beauftragenden Unternehmen, die Freenet-Tochter Mobilcom-Debitel und Sky Deutschland hatte die Bundesnetzagentur wegen der rechtswidrigen Werbeanrufe zuvor bereits hohe Bußgelder verhängt. Mobilcom-Debitel hat nach Angaben der Behörde Einspruch gegen das Bußgeld über ebenfalls 145.000 Euro eingelegt. Dieser werde jetzt geprüft. Das Bußgeld gegen Sky sei dagegen mittlerweile rechtskräftig, nachdem das Unternehmen seinen Einspruch zurückgezogen habe.
Cell it! hatte laut Bundesnetzagentur im Auftrag von Mobilcom-Debitel an dessen Kunden Abonnements für Hörbücher und Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheitssoftware oder Handyversicherungen vertrieben. Dabei seien den Angerufenen im Nachgang des Telefonats Zusatzdienstleistungen untergeschoben und teilweise auch in Rechnung gestellt worden, die diese überhaupt nicht bestellt hätten, berichtete die Behörde.
Daneben habe Cell it! für den Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland die telefonische Neukundenakquise übernommen und dabei Anrufe durchgeführt, obwohl keine gültige Werbeeinwilligung der Angerufenen vorgelegen habe.
Verbraucher können sich wehren
Das Callcenter behauptete, dass die Daten von Adresshändlern stammten, bei denen die Betroffenen an Gewinnspielen teilgenommen und eine Werbeeinwilligung abgegeben hätten. "Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die Angerufenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels eine Werbeeinwilligung erteilt", erklärt die Bundesnetzagentur. Viele Betroffene hätten sich massiv belästigt gefühlt.
Die Geldbuße gegen die Cell it! GmbH & Co. KG ist noch nicht rechtskräftig. Auch Cell it! kann Einspruch dagegen einlegen. Eine Stellungnahme des Unternehmens war zunächst nicht zu erhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur melden.
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Das dürfte kaum eine Auswirkung haben, da die Nummern grundsätzlich nicht erreichbar...
Definitiv. Eine Strafe entfaltet nur dann ihre Wirkung wenn sie richtig schmerzhaft ist...
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