Werbeversprechen: Grüne fordern Bußgelder für langsame Internetanbieter
Internetanbieter sollen mindestens 90 Prozent der vertraglich festgelegten Datenrate erreichen oder Strafe zahlen: Das fordern die Grünen. Sie sind gegen schwammige Versprechen von "bis zu 100 Prozent" - Nutzer müssten schließlich auch voll zahlen.
Wenn die Datenübertragungsrate zu langsam ist, sollen die Anbieter Bußgelder oder Schadenersatz zahlen. Damit wollen die Grünen gegen Abweichungen von der angekündigten Maximalgeschwindigkeit und der tatsächlichen Datenrate vorgehen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus einem Antrag der Partei, der in den nächsten Tagen in den Bundestag eingebracht wird. Die Grünen fordern, eine Mindestgeschwindigkeit festzulegen, die 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreichen muss.
Die Bundesnetzagentur soll europäische Verordnungen umsetzen, die Unternehmen Mindestanforderungen vorschreiben, wie es in dem Antrag heißt. Für wesentliche Abweichungen der Geschwindigkeit soll es Bußgelder und Schadenersatzansprüche geben.
"Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 MBit/s, daneben steht aber kleiner 'bis zu'", sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur 'bis zu' 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?"
Nur wenige Nutzer erhalten volle Rate
Nach Ansicht der Bundestagsfraktion der Grünen halten die tatsächlichen Internetgeschwindigkeiten nicht das, was die Telekommunikationsunternehmen den Verbrauchern versprechen.
Laut einer bundesweiten Messkampagne der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2014 erreichen gut 75 Prozent der Nutzer nur mindestens die Hälfte der versprochenen maximalen Datenrate. Bei der vorangegangenen Messung waren es knapp 70 Prozent. Der Anteil der Benutzer, die die volle vermarktete Datenrate oder mehr erreichten, nahm mit 15,9 gegenüber 19,5 Prozent im Jahr zuvor jedoch ab.
Eine Studie im Auftrag der EU-Kommission vom Oktober 2015 ergab, dass in Deutschland für mehr als 3 Prozent der Verbraucher in ländlichen Regionen nicht einmal 2 MBit/s zur Verfügung stehen.
Verordnung fordert Transparenz und Rechtsbehelfe
Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr auf eine Verordnung zum Telekommunikationsmarkt geeinigt. Wie die Verordnung im Detail umgesetzt wird, ist aber noch unklar. Artikel 4 verlangt von den Anbietern "Transparenzmaßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs zu einem offenen Internet".
Das kann wiederum Konsequenzen haben: "Jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter (...) angegebenen Leistung - sofern die rechtserheblichen Tatsachen durch einen von der nationalen Regulierungsbehörde zertifizierten Überwachungsmechanismus festgestellt wurden - gilt (...) als nicht vertragskonforme Leistung." Das nationale Recht kann dem Verbraucher für solche Fälle "Rechtsbehelfe" zugestehen. Nach Ansicht der Grünen sollte dazu in Zukunft Schadenersatz zählen.
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sagt wer? kann man doch ... aufgrund der Technologie sind dann eben "bis zu" xxxMbit...
eine Wahl waere Verzicht ... eine Wahl waere ein Umzug, wenn das Internet und...
wer sollte mir das verbieten?
es ist aber doof keine option zu haben niediger als deren "bis 16000" zu gehen.