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Werbeeinwilligung: Bundeskartellamt erzwingt faire Tracking-Abfragen von Apple

Gegenüber dem Bundeskartellamt hat Apple rechtlich bindende Zusagen für Änderungen an Einwilligungsdialogen abgegeben.
/ Mike Faust
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Apple darf Drittanbieter bei der Werbeeinwilligung nicht nachteilig behandeln. (Bild: Brandon Bell/Getty Images)
Apple darf Drittanbieter bei der Werbeeinwilligung nicht nachteilig behandeln. Bild: Brandon Bell/Getty Images

Das Bundeskartellamt hat ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen Apple erfolgreich abgeschlossen. Laut einer Pressemitteilung des Bundeskartellamts(öffnet im neuen Fenster) gab der Tech-Konzern rechtlich bindende Zusagen zur Anpassung seiner Tracking-Regeln auf iPhones und iPads ab.

Zuvor hatte das Bundeskartellamt das von Apple im Jahr 2021 eingeführte App Tracking Transparency Framework (ATTF) beanstandet. Dieses führte ein, dass Drittanbieter von Apps über ein von Apple vorgegebenes Abfragefenster eine zusätzliche Zustimmung der Nutzer einholen mussten, um Daten geräteübergreifend für personalisierte Werbung nutzen zu dürfen.

Das Bundeskartellamt sah darin eine unfaire Ungleichbehandlung, da die strengeren ATTF-Vorgaben für Apples eigene Angebote nicht galten. Für die Einwilligung in eigene personalisierte Werbung nutzte der Konzern ein separates, vorteilhafter gestaltetes Abfragefenster, dessen Sprache, Optik und Auswahlmöglichkeiten bei Apple-eigenen Apps so gestaltet waren, dass Nutzer eher zustimmten.

Gezielte Behinderung von Drittanbietern

Da sich viele Drittanbieter-Apps über Werbung finanzieren, an der Apple im Gegensatz zu In-App-Käufen nicht über Provisionen mitverdient, sahen Medien-, Werbe- und Digitalverbände darin eine gezielte Behinderung ihres Geschäftsmodells.

Nun sollen etwa die Abfragefenster für Apple-Dienste und Drittanbieter-Apps sprachlich, optisch und inhaltlich stark aneinander angeglichen und neutraler gestaltet werden. Apple wird zudem künftig in den Abfragen für Drittanbieter auf abschreckend wirkende Symbole wie die bisherige Warnhand sowie auf den von App-Herausgebern als alarmierend wahrgenommenen Begriff Tracking verzichten.

Des Weiteren erhalten App-Herausgeber deutlich mehr Raum, um den Nutzern die Bedeutung und den Nutzen personalisierter Werbung für ihr jeweiliges Geschäftsmodell zu erläutern. Außerdem sollen Drittanbieter die von Apple verlangte Abfrage künftig besser mit den ohnehin gesetzlich erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen verknüpfen können, so dass Nutzer nicht mehr mehrfach separat zustimmen müssen.

Apple hat nach der Zustellung der Entscheidung vier Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Die zugesagten Verpflichtungen sind für einen Zeitraum von sieben Jahren bindend und werden durch einen unabhängigen Treuhänder (Monitoring Trustee) im Auftrag des Kartellamtes überwacht.

Nachtrag vom 18. August 2026:

In einer Stellungnahme erklärte Apple Golem, dass sowohl das Bundeskartellamt als auch Datenschutzbehörden den Einsatz von ATTF grundsätzlich befürworteten. Dies geht auch aus einem FAQ des Bundeskartellamts zu den Änderungen an Apples ATTF hervor.

Das Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass das ATTF-Abfragefenster bei eigenen Apps nicht angezeigt werde, weil diese die Anwender nicht unternehmensübergreifend über die Apps und Websites anderer Unternehmen hinweg tracke. Drittanbieter, die personenbezogene Daten von Nutzern nicht unternehmensübergreifend über andere Apps und Websites hinweg tracken, zeigen das Abfragefenster ebenfalls nicht an.


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