Eyeo bestreitet Angaben von Springer

Dass das gesamte Vorgehen von Springer juristisch aber nicht ganz abwegig ist, zeigt das Urteil des Landgerichts München im Verfahren gegen Adblock Plus, auf das Telemedicus verweist. Darin heißt es: "Die Klägerin macht ihr Angebot weltweit ohne technische Beschränkungen öffentlich zugänglich und verzichtet auf jegliche Anmeldung, Registrierung oder Bezahlschranken. Die bloße Nutzung dieses Angebots mit der damit einhergehenden Vervielfältigung im Arbeitsspeicher ist daher - unabhängig von der anderslautenden Bitte der Klägerin auf ihren Webseiten - auch für Nutzer mit eingeschaltetem Werbeblocker als bestimmungsgemäße und erlaubte Nutzung anzusehen." Vor dem Landgericht München hatten die Fernsehsender ProSiebenSat1 und RTL gegen Adblock Plus verloren.

Mit der nun erfolgten Werbeblockersperre könnte Springer jedoch in seinem eigenen Berufungsverfahren gegen Adblock Plus anders argumentieren, da eine gewisse technische Zugangsbeschränkung vorliegt. In der ersten Instanz hatte der Medienkonzern noch vor dem Landgericht Köln verloren. Das Fachmagazin Horizont vermutete dazu, dass Springer mit seiner Initiative "neue juristische Munition" für die Berufungsklage sammele. Der neue juristische Kniff von Springer ist nach Ansicht von Telemedicus "durchaus fragwürdig, aber im Hinblick auf die bisher ergangenen Urteilsbegründungen zu den Adblock Plus Verfahren keinesfalls abwegig". Viel mehr hätten die Verlage die Gerichte beim Wort genommen und ihre Lehren aus den Urteilen gezogen.

Nachtrag vom 24. Oktober 2015, 22:30 Uhr

Die Leipziger Kanzlei Spirit Legal veröffentlichte am Samstag den Wortlaut des Gerichtsbeschlusses. Darin heißt es unter anderem, dass die Antragstellerin Bild.de glaubhaft gemacht habe, "die auf ihrer Internetseite abrufbaren urheberrechtlich geschützten Werke und Leistungen für Internetnutzer nur unter der Bedingung öffentlich zugänglich zu machen, dass diese ein bezahlpflichtiges Abonnement abschließen oder aber die auf der Seite www.bild.de geschaltete Werbung abrufen". Dafür habe der Verlag "seit dem 13.10.2015 eine Softwareverschlüsselung eingeführt, die einen Aufruf ihrer Internetseite bei Verwendung einer Adblock-Software durch den Nutzer unterbindet".

Zudem konnten die Anwälte offenbar nachweisen, dass ein Forumsmoderator mit dem Pseudonym mapx ein Mitarbeiter von Eyeo ist. Dieser soll die Filterbefehle gepostet haben, mit denen sich die Adblockersperre umgehen lässt. Besagter mapx soll den Code zudem auf dem Forum zur Easy List veröffentlicht haben, wobei er dort unter dem Pseudonym intense aktiv sei. Ein weiterer Eyeo-Mitarbeiter soll unter dem Pseudonym MontzA in die Easy List drei Filterbefehle eingegeben haben, die aber nicht wirksam gewesen und daher wieder gelöscht worden seien. Daraus ergebe sich "die konkrete Gefahr, dass die von dem Mitarbeiter mapx in dem Forum verbreiteten Befehle ebenfalls in die Filterlisten aufgenommen werden könnten".

Harter juristischer Schlagabtausch erwartet

Nach Ansicht des Anwalts Peter Hense von Spirit Legal wirft der Beschluss des Landgerichts mehrere Fragen auf. Ohne genaue Kenntnis der genutzten Technik könne nur spekuliert werden, ob es sich bei der angeblichen Softwareverschlüsselung von Bild.de "tatsächlich um eine wirksame Maßnahme im Sinne einer Zugangskontrolle handelt, wenn sie vergleichsweise leicht auszuhebeln ist". Die Hürde für die Wirksamkeit dürfe nicht zu niedrig angesetzt werden, sagte er Golem.de. Eine echte Verschlüsselung wäre jedoch ohne weiteres eine taugliche Maßnahme.

Zudem falle Eyeo nun das Verhalten seiner Mitarbeiter auf die Füße, sich in öffentlichen Foren als Teil der angeblich unabhängigen Community auszugeben. In seinem Blogbeitrag hat Eyeos Pressesprecher geschrieben, der Code stamme von "einem der unabhängigen Moderatoren". Schon vor zwei Jahren hatte der Blogger Sascha Pallenberg behauptet, dass Eyeo-Chef Till Faida in den Foren unter verschiedenen Pseudonymen agiere.

Hense erwartet nun einen "harten Schlagabtausch". Dabei gehe es im Kern um die Frage, "ob man Nutzern einer Webseite durch technische Tricks den Konsum von Werbung aufzwingen kann".

Nachtrag vom 24. Oktober 2015, 23:07 Uhr

Eyeos Chef-Syndikus Kai Recke versicherte Golem.de, dass der Forenmoderator mapx kein Mitarbeiter von Eyeo sei. "Er hat die Filter ohne unser Wissen oder gar Zustimmung gepostet", sagte Recke. Da er die Akte noch nicht gesehen habe, könne er derzeit nicht beurteilen, wie der Springer-Verlag dem Gericht das glaubhaft gemacht habe. Beweise müssten erst im kommenden Widerspruchsverfahren vorgelegt werden.

Der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren hält das Vorgehen Springers generell für unbegründet. "Das Umgehen von Adblocker-Sperren ist urheberrechtlich zulässig", lautet sein Fazit einer ausführlichen Analyse des Falls.

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 Werbeblockersperre: Eyeo soll Umgehungsanleitung in Adblock-Foren gepostet haben
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pisspott 08. Jun 2017

bild.de Adblocker-Blocker umgehen mit uMatrix Addon. Bild erkennt fast alle Adblocker und...

berritorre 27. Okt 2015

Ich habe auch persönlich kein Problem damit, dass die Bild Leute ausschliessen will, die...

maxhuber 27. Okt 2015

Danke, ist in V0.0.7 berücksichtigt https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/addon/axel...

Anonymer Nutzer 26. Okt 2015

Das sowieso! Aber Leute die ernsthaft für Springer arbeiten haben bei mir jegliches...



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