Eilentscheide gegen Adshield und Adblock

Zudem erzielte der Axel-Springer-Verlag nach eigenen Angaben im vergangenen November Erfolge gegen zwei Werbeblocker-Apps. Dabei handele es sich um die Adblocker Adshield und Adblock von Betafish. Das Landgericht Frankfurt am Main erließ offenbar im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlungen zwei einstweilige Verfügungen gegen die Programme. "Mit den beiden letztgenannten Entscheidungen haben die Richter die Argumentation von Axel Springer bestätigt, dass Blockieren von Werbung eine gezielte unlautere Behinderung im Wettbewerb darstellt und daher rechtswidrig ist", sagte ein Sprecher des Verlages. Adshield ist im App Store nicht mehr verfügbar.

Damit entschieden sich die Frankfurter Richter anders als das Landgericht Stuttgart. Dort hatte die Verlagstochter WeltN24 GmbH versucht, die iOS-App Blockr zu verbieten. Per einstweiliger Verfügung soll den Entwicklern untersagt werden, "ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen (...), das Werbeinhalte auf den Seiten www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt". Das Gericht wollte den Fall allerdings nicht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Nach Darstellung der Kanzlei LHR teilte das Gericht in der Verhandlung vom 19. November 2015 nicht die Auffassung der Springer-Anwälte, wonach Blockr eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern darstellt. Das wäre nach Paragraf 4, Nummer 10 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb nicht erlaubt. Das Urteil soll am 10. Dezember 2015 verkündet werden.

Adblock als Wettbewerber von Welt.de?

Nach Angaben der Website Mobile Geeks waren die Frankfurter Richter hingegen der Auffassung, dass es sich bei dem Adblocker Adblock um einen Wettbewerber von Welt.de handelt. Das Blockieren der Werbeanzeigen sei objektiv allein darauf gerichtet, den Wettbewerber zu benachteiligen, um im Gegenzug das eigene Angebot fördern, heißt es. Dieses Angebot bestehe in einem kostenpflichtigen Platz in der sogenannten Whitelist.

In mehreren Verfahren vor Landgerichten in München, Hamburg und Köln hatten die Richter stets entschieden, dass ein solches Geschäftsmodell rechtlich zulässig ist. Adblock wurde vor kurzem an ein offiziell nicht genanntes Unternehmen verkauft und nutzt seitdem die sogenannte nicht aufdringliche Werbung von Adblock Plus.

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 Werbeblockersperre auf Bild.de: Gericht bestätigt Verbot von Umgehungsanleitung
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DerVorhangZuUnd... 21. Dez 2015

Irgendwie hast du meinen Beitrag in den falschen Hals gekriegt. Es ging nicht darum was...

crazypsycho 14. Dez 2015

Naja zuerst waren erstmal nur einfache Banner auf den Websites. Danach meinten einige...

DjblueEyes 12. Dez 2015

An diesem Urteil zeigt der Westen Doppelmoral lach. und man sieht an den Urteil...

crazypsycho 11. Dez 2015

Darum ging es aber nicht direkt. Beim Rohling gibt es vielleicht 50cent Abgaben. Der...



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