Die Beweislastumkehr als juristischer Hebel
Die entscheidende Wirkung des europäischen Rechtsakts liegt daher weniger in der direkten Softwarekontrolle als im klassischen Arbeitsrecht: der gesetzlichen Vermutung für ein Angestelltenverhältnis (Kapitel II). Sobald Tatsachen vorliegen, die eine algorithmische Überwachung, Leistungskontrolle oder Einschränkung der Arbeitszeit belegen, wird rechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen. Die Beschäftigten erhalten damit Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub.
In der Praxis kehrt sich dadurch das Prozessrisiko um. Bislang mussten isolierte Fahrer jahrelang durch die Instanzen klagen, um eine Scheinselbstständigkeit nachzuweisen. Künftig liefert die erzwungene Dokumentation der algorithmischen Parameter die Datenbasis für die Gerichte. Zeigen die Protokolle, dass die Software die Fahrer über variable Tarife und algorithmische Leistungskontrollen systematisch diszipliniert, müssen die Plattformen vor Gericht den Gegenbeweis antreten, dass ihre Vertragspartner echte Selbstständige sind.
Die Frontstellung der Industrie: zwischen Lobbying und Schweigen
Die Betreiber digitaler Plattformen wehren sich entsprechend vehement gegen diesen Zugriff auf ihr Geschäftsmodell. Der Branchenverband Move EU (der unter anderem Uber und Bolt vertritt) warnt in einem offiziellen Statement vor drastischen Konsequenzen: Die Pflicht zur potenziellen Festanstellung zerstöre die operative Flexibilität, schränke technologische Innovationen ein und mache die Systeme anfällig für Manipulationen durch Dritte, wenn Parameter offengelegt werden müssten.
Und in Anhörungen vor dem Europäischen Parlament erklärte die Vertretung von Uber(öffnet im neuen Fenster), dass eine erzwungene Umwandlung der Vertragsverhältnisse zu massiven Preiserhöhungen von bis zu 40 Prozent für Endverbraucher und zum direkten Wegfall von Zuverdienstmöglichkeiten für zahlreiche Fahrer in Europa führen werde.
Vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) wird diese Kalkulation in ihren Analyse- und Umsetzungspapieren zur Richtlinie (PDF)(öffnet im neuen Fenster) jedoch als rein politisches Drohszenario eingestuft, mit dem die nationalen Gesetzgeber bei der anstehenden Gesetzgebung eingeschüchtert werden sollen.
Die Gewerkschaftsökonomen betonen, dass die Plattformen die potenziellen Kosten künstlich maximieren, um ihre eigenen Umsatzrenditen zu schützen, während reale Arbeitsmarktdaten nach Regulierungen in einzelnen Ländern keine flächendeckenden Markteinbrüche belegen.
Der Mutterkonzern von Lieferando, Just Eat Takeaway, gibt sich dagegen diplomatischer und betont die Unterstützung für faire Bedingungen, pocht jedoch gleichzeitig auf die Wahrung der unternehmerischen Freiheit bei der Logistiksteuerung(öffnet im neuen Fenster). Diese Zurückhaltung hat aber einen handfesten wirtschaftlichen Hintergrund: Just Eat Takeaway schrieb 2024 einen Nettoverlust von 1,6 Milliarden Euro und wurde schließlich vom Technologiekonzern Prosus übernommen(öffnet im neuen Fenster). Für ein Unternehmen in dieser Lage wäre eine offene Konfrontation mit dem EU-Gesetzgeber ein zusätzliches Risiko, das es sich schlicht nicht leisten kann.
Fazit: Der Algorithmus wird angreifbar, nicht abschaffbar
Die EU-Plattformrichtlinie reguliert keine Algorithmen. Sie verändert vielmehr die Machtverhältnisse vor Gericht. Wer künftig belegt, dass eine App Arbeitszeit, Aufträge oder Vergütung steuert, kann sich auf die Vermutung eines Arbeitsverhältnisses berufen. Die Plattform muss dann erklären, warum trotzdem echte Selbstständigkeit vorliegt.
Das bedeutet in der Praxis: Wer als Plattformarbeiter klagt, hat künftig bessere Karten. Wer nicht klagt – und das dürfte die Mehrheit sein – bleibt vorerst in denselben Strukturen. Ob die Richtlinie eine Zäsur wird oder ein Papiertiger bleibt, hängt also weniger von Brüssel ab als davon, wie konsequent nationale Arbeitsgerichte die neue Beweislast anwenden.
Und davon, ob Gewerkschaften und Aufsichtsbehörden die nötige personelle Kapazität aufbauen, um die offengelegten Algorithmus-Parameter überhaupt juristisch verwertbar zu machen. Kurzum: Die Intransparenz der Plattformen endet mit der Richtlinie nicht automatisch. Sie wird nur erstmals angreifbar.