Behavioral Nudging: die personalisierte Gewinnmaximierung
Damit nicht genug. Die Plattformen nutzen die Flexibilität ihrer Algorithmen, um Aufträge und Anreize immer gezielter zu steuern. Da selbstständige Fahrer oder Kuriere formal keine direkten Weisungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort erhalten dürfen, verlagert sich die Steuerung in die Apps. Sie arbeiten mit Bonusanzeigen, Ranglisten, Warnhinweisen, dynamischen Vergütungen oder dem Hinweis auf besonders hohe Nachfrage.
Die Forschung beschreibt dieses Prinzip schon länger als eine Form der indirekten Verhaltenslenkung. Eine frühe Analyse zur Gig-Economy(öffnet im neuen Fenster) zeigte bereits, wie Plattformen über App-Design, Benachrichtigungen und künstlich erzeugte Dringlichkeit Arbeitsverhalten beeinflussen können.
Neuere Untersuchungen des Weizenbaum-Instituts (PDF; ab Seite 70)(öffnet im neuen Fenster) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts Etui(öffnet im neuen Fenster) beschreiben eine Weiterentwicklung dieser Steuerungsformen: Algorithmische Managementsysteme bilden demnach nicht nur allgemeine Marktbedingungen ab, sondern können auch individuelle Verhaltensmuster auswerten. Dazu zählen etwa frühere Arbeitszeiten, Annahmequoten, Reaktionen auf Bonusaktionen oder typische Pausenzeiten.
Auf dieser Grundlage lassen sich Anreize immer genauer zuschneiden. Die App kann Fahrer dann in genau dem Moment zu einer weiteren Fahrt oder Lieferung animieren, in dem die Wahrscheinlichkeit einer Zusage besonders hoch erscheint. Damit entsteht eine Form der Steuerung, die ohne klassische Anweisung auskommt.
Die Plattform sagt nicht ausdrücklich, wann jemand arbeiten muss. Sie setzt jedoch finanzielle und psychologische Impulse so ein, dass die vermeintlich freie Entscheidung wirtschaftlich stark gelenkt wird. Genau an dieser Stelle setzt die Kritik am algorithmischen Management an: Die Software organisiert Arbeit nicht neutral, sondern kann Verhalten vorhersagen, bewerten und gezielt beeinflussen.
Papiertiger oder Zäsur? Das Problem mit der Durchsetzung
Die EU-Plattformrichtlinie versucht nun in Kapitel III, diese Blackbox aufzubrechen. Doch der Übergang vom Gesetzestext zur realen Software-Architektur offenbart tiefe strukturelle Hürden. Experten der Denkfabrik Digitale Arbeitswelt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) weisen darauf hin(öffnet im neuen Fenster), dass die digitale Plattformarbeit ein Dreiecksverhältnis zwischen Kunde, App und Arbeitskraft etabliert, das ohne tiefgehende, permanente staatliche Audits nicht überprüfbar ist.
Die Richtlinie fordert zwar die Offenlegung der wesentlichen Entscheidungsparameter, das Verbot vollautomatisierter Sanktionen ohne menschliche Prüfung (Human-in-the-Loop) sowie ein Verbot der Verarbeitung emotionaler oder psychologischer Daten (Artikel 7 der Richtlinie EU 2024/2831).
Doch für nationale Behörden und Gewerkschaften stellt sich ein massives Kontrollproblem: Wie soll eine Gewerbeaufsicht im Nachhinein nachweisen, dass eine Kontensperrung das Ergebnis eines rein automatisierten Prozesses war, wenn der Plattformbetreiber behauptet, ein Mitarbeiter habe die Entscheidung final per Klick freigegeben?
Zudem droht ein föderaler Flickenteppich. Da es sich um eine Richtlinie und nicht um eine direkt gültige EU-Verordnung handelt, liegt die Ausgestaltung der Strafen und Kontrollmechanismen bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Setzen Länder wie Deutschland die Regeln strikt um, während andere Staaten die Gesetzgebung verschleppen oder Bußgelder minimal ansetzen, droht ein regulatorisches Unterlaufen.
Europaweit unterschiedliche Umsetzungen
Die Konzerne könnten ihre europäischen Server-Strukturen und juristischen Sitze schlicht in jene Länder verlagern, die bei der Überwachung der Algorithmen die geringste personelle und technische Ausstattung aufweisen.
Dass dieses Risiko real ist, zeigt Spanien: Dort trat im August 2021 das sogenannte Rider-Gesetz in Kraft, das Lieferdienste wie Glovo, Uber Eats und Deliveroo zur Festanstellung ihrer Kuriere verpflichtete(öffnet im neuen Fenster). Die Reaktionen der Plattformen fielen jedoch höchst unterschiedlich aus: Deliveroo stellte seine Aktivitäten in Spanien ein, während Glovo und Uber Eats über Subunternehmer-Konstruktionen versuchten, den neuen Regelungen auszuweichen.
Frankreich betrieb gegenüber der EU-Kommission intensive Lobbyarbeit gegen die Beweislastumkehr und erklärte in einem offiziellen Schreiben(öffnet im neuen Fenster) seiner Ständigen Vertretung, es sei "nicht für eine widerlegbare Vermutung eines Arbeitsverhältnisses".
Diese fundamentale Ablehnung hatte direkte Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess: Da sich Frankreich, Deutschland, Estland und Griechenland bei einer entscheidenden Abstimmung im Rat enthielten, fehlte die nötige qualifizierte Mehrheit für einen Kompromiss. Erst nachdem Estland und Griechenland im März 2024 ihre Haltung änderten, kam die Richtlinie gegen die Stimmen Frankreichs und Deutschlands durch(öffnet im neuen Fenster). Dass unterschiedliche Umsetzungen drohen, zeigt sich also bereits: Spanien geht mit seinem Rider-Gesetz über die Richtlinie hinaus, während Frankreich und Deutschland die Beweislastumkehr bis zuletzt bekämpften.