Private Nutzung kaum möglich
In einer Bundestagsanhörung Anfang Mai wiesen mehrere Sachverständige darauf hin, dass das neue Gesetz im Grunde nur gewerbliche Anwendungen ermögliche. Private Fahrzeughalter würden durch die Auflagen überfordert. Der Forderung der Verbraucherschützer, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Gewerbe zu beschränken, kam die Koalition aber nicht nach.
Nicht berücksichtigt wurde zudem die Forderung der Verbraucherschützer, die Haftung stärker auf die Hersteller auszudehnen. Nun muss der Halter bei Unfällen haften, was in der abschließenden Debatte auch von dem Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar kritisiert wurde.
Dem Gesetz zufolge müssen autonome Fahrzeuge über ein "System der Unfallvermeidung" verfügen, das unter anderem "auf Schadensvermeidung und Schadensreduzierung ausgelegt ist". Ebenfalls soll es "bei einer unvermeidbaren alternativen Schädigung unterschiedlicher Rechtsgüter" die Bedeutung der Rechtsgüter berücksichtigen, wobei der Schutz menschlichen Lebens die höchste Priorität besitze.
Im Falle einer "unvermeidbaren alternativen Gefährdung von Menschenleben" darf das System "keine weitere Gewichtung anhand persönlicher Merkmale" vorsehen. Damit setzt die Regierung Empfehlungen der Ethikkommission zum autonomen Fahren um.
Bitkom sieht Chancen für Anbieter und Nutzer
Darüber hinaus muss das Fahrzeug von der Aufsicht freigegebene Fahrmanöver verweigern, "wenn das Fahrmanöver am Verkehr teilnehmende oder unbeteiligte Personen gefährden würde". Zudem muss das Fahrzeug automatisch anhalten, wenn es den festgelegten Betriebsbereich verlässt. Nicht geregelt wird hingegen, wie viele Autos von der Aufsichtsperson gleichzeitig überwacht werden dürfen.
Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte den Bundestagsbeschluss. "Deutschland unterstreicht mit dem weltweit ersten Gesetz zum autonomen Fahren seinen Anspruch auf eine internationale Spitzenposition bei Forschung und Entwicklung autonomer Fahrzeuge", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Davon profitierten die Anbieter und Nutzer autonomer Mobilitätslösungen. "Zum anderen ist sie aber auch ein wichtiges Signal für die Hersteller und den Mobilitäts-Standort Deutschland insgesamt. Mit diesem Gesetz kann das autonome Fahren einen entscheidenden Schub erhalten."
Weiter Kritik an dauerhafter Funkverbindung
Der Verband kritisiert jedoch weiterhin die Verpflichtung, dass Fahrzeuge die autonome Fahrfunktion im Fall eines Abbruchs der Funkverbindung abschalten und sich selbst in einen sogenannten risikominimalen Zustand versetzen müssen. "Ein autonomes Auto muss selbstverständlich auch ohne Funkverbindung sicher fahren können - und tut dies auch. Es würde zusätzliche Gefahren provozieren, wenn Autos per Gesetz stehenbleiben, nur weil auf einem kurzen Streckenabschnitt oder bei der Einfahrt in die Tiefgarage die Mobilfunkverbindung abreißt", sagte Berg und fügte hinzu: "Eine Funkverbindung sollte keine gesetzliche Voraussetzung für das autonome Fahren sein."
Das Bundesverkehrsministerium hält die permanente Funkverbindung jedoch für erforderlich, damit das Gesetz mit dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 vereinbar ist. Das heißt: Auch wenn Deutschland eine Vorreiterrolle beim autonomen Fahren übernehmen und keine internationale UN/ECE-Regelung abwarten will, müssen dennoch bestehende Abkommen eingehalten werden. Daher dürfen die autonomen Fahrzeuge beispielsweise nicht durch einen städtischen Tunnel fahren, wenn es darin keine permanente Internetverbindung mit der Aufsicht gibt.
Das Gesetz soll unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft treten. Das könnte in wenigen Wochen der Fall sein.
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Weltweites Novum: Bundestag erlaubt autonome Autos ohne Sicherheitsfahrer |
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Nur das mit Autonomen Fahrzeugen, die über eine entsprechende Technik verfügen um die...
Logisch muss in einem erstem Schritt immer eine Funkverbindung da sein! Sonst kann man...
Möglicherweise sind die Grünen nicht gegen autonomes Fahren (sonst hätte sie ja dagegen...
Ich finde die permanente Funkverbindung (für die Anfangszeit der Technologie) auch gut...