Weiße Flecken: EU genehmigt Funkloch GmbH in Deutschland

Die Versorgungsverpflichtungen in Deutschland reichen nicht aus. Die EU-Kommission erlaubt bis zu 2,1 Milliarden Euro Förderung durch die Funkloch GmbH für Bundesverkehrsminister Scheuer.

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Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) (Bild: Andreas Gora - Pool/Getty Images)

Die EU-Kommission hat den Plan des Bundesverkehrsministeriums genehmigt, den Aufbau passiver Mobilfunkinfrastruktur mit 2,1 Milliarden Euro zu fördern. Das gab die EU-Kommission am 25. Mai 2021 bekannt. Damit kann die sogenannte Funkloch GmbH, eigentlich Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), ihre Arbeit aufnehmen.

Die EU-Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Versorgungsverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber aus den Frequenzauktionen "nicht die vollständige Abdeckung des deutschen Staatsgebiets sicherstellen werden. Daher ist die Beihilfe erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen". EU-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Da alle Mobilfunknetzbetreiber zu gleichen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur erhalten werden, fördert die Regelung den Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher."

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: "Mit den 1,1 Milliarden Euro gehen wir den Aufbau von bis zu 5.000 Mobilfunkmasten in den weißen Flecken an, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft wird für uns die Förderung aus einer Hand umsetzen."

Erste Markterkundungsverfahren abgeschlossen

Die von der EU genannten 2,1 Milliarden Euro beziffern den beihilferechtlichen Rahmen der Genehmigung. Bis zu diesem Betrag ist eine Ausweitung der Mobilfunkförderung des Bundesverkehrsministeriums ohne eine erneute Zustimmung möglich. "Derzeit stehen dem Ministerium 1,1 Milliarden Euro zum Start der Mobilfunkförderung zur Verfügung", sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums Golem.de auf Anfrage.

Die MIG soll weiße Flecken in Deutschland ausfindig machen, die nicht mit Mobilfunk oder nur mit 2G versorgt sind und wo zudem keine Ausbauverpflichtungen bestehen. Dann soll sie geeignete Standorte für Mobilfunkmasten suchen und vorschlagen, die Verfügbarkeit von Liegenschaften klären und Kontakt mit Genehmigungsbehörden aufnehmen, um Hindernisse zu beseitigen. Danach wird ein Netzbetreiber ermittelt, der bereit ist, einen Mast eigenwirtschaftlich mit aktiver Technik auszustatten.

Im Juli dieses Jahres werden die ersten Markterkundungsverfahren abgeschlossen, erklärte das Ministerium.

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