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Wegen Brandgefahr: Auch Frankfurt verbietet E-Roller in Bahnen

Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt verbietet E-Roller in U- und Straßenbahnen. In vielen anderen Städten gibt es solche Verbote bereits.
/ Tobias Költzsch , dpa
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E-Roller in Frankfurt (Bild: Reuters)
E-Roller in Frankfurt Bild: Reuters

In den U- und Straßenbahnen in Frankfurt am Main dürfen ab Oktober 2024 keine E-Roller mehr mitgenommen werden. Grund für das Verbot sind Sicherheitsbedenken bei den Lithium-Ionen-Akkus der Roller, wie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) mitteilte(öffnet im neuen Fenster) .

Die Akkus seien oftmals nicht ausreichend auf mechanische Festigkeit geprüft. Dies berge ein erhöhtes Risiko von Bränden, Explosionen und gesundheitsgefährdenden Rauchgasen. Die Entscheidung folgt einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Verbote werden bereits in vielen anderen deutschen Städten wie Berlin , Hamburg, München und Köln umgesetzt. Die VGF verweist auf gravierende Vorfälle im europäischen Ausland sowie auf mehrere Gutachten, die das Mitnahmeverbot stützen.

Pedelecs, Rollstühle und Seniorenmobile bleiben erlaubt

Das Verbot betrifft ausschließlich E-Roller. Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, da ihre Akkus strengeren Sicherheitsanforderungen genügen. Zukünftig plant der VDV eine Positivliste für E-Roller, sofern Hersteller höhere Sicherheitsnachweise vorlegen. Damit dürfte sich aber die Frage stellen, wie derartige Unterschiede bei den Herstellern in der Praxis kontrolliert werden sollen.

Der TÜV kritisierte die Empfehlung des VDV in der Vergangenheit. In Deutschland verkaufte E-Roller durchliefen "eine unabhängige Prüfung" , ehe sie zugelassen würden, erklärte Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, im April 2024.

"Im Rahmen dieser technischen Prüfung werden umfangreiche Tests der Batteriesicherheit vorgenommen. Daher gehen wir davon aus, dass ein hohes Brandschutzniveau bei E-Scootern gewährleistet ist" , sagte Goebelt.


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