Wegen Abschalteinrichtung: Verbraucherschutzverband klagt gegen Daimler

Damit Schadensersatzansprüche wegen manipulierter Fahrzeug-Software nicht verjähren, klagt der VZBV gegen Daimler.

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Abgasmessung (Symbolbild): Ein Vergleich wie bei VW ist möglich.
Abgasmessung (Symbolbild): Ein Vergleich wie bei VW ist möglich. (Bild: Thoams Kienzle/AFP via Getty Images)

Neue Klage im Abgas-Skandal: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht. Der Automobilkonzern soll bewusst Abgaswerte manipuliert haben.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Daimler in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen von Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Eine sogenannte Abschalteinrichtung kann dafür sorgen, dass Autos in bestimmten Situationen, etwa bei der Typengenehmigung, die zulässigen Abgasgrenzwerte einhalten. Im Straßenverkehr werden diese dann überschritten, und das zum Teil deutlich.

Daimler selbst hält die Abschalteinrichtungen nicht für unzulässig. Dennoch musste der Konzern bereits rund 254.000 Fahrzeuge zurückrufen. Die Klage ist jedoch fokussiert auf Fahrzeuge mit dem Motortyp OM651. Der ist in knapp 50.000 Sports Utility Vehicles (SUV) der Mercedes Modellreihen GLC und GLK verbaut. Wenn in diesen Fahrzeugen nicht die behördlich angeordnete aktualisierte Software installiert wird, können sie aus dem Verkehr gezogen werden.

Ansprüche können Ende 2021 verjähren

Der Verbraucherverband hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) im Stuttgart eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Das soll es Besitzern der Fahrzeuge erleichtern, Schadenersatz zu erhalten. Die Rückrufe wurden bereits 2018 ausgesprochen. Mit dem Ende des Jahres verjähren die Ansprüche. Wenn betroffene Fahrzeugbesitzer sich der Klage anschließen, können sie das verhindern.

"Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller. "Der VZBV geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat."

Daimler ist nicht der einzige Autohersteller, der seine Fahrzeuge mit einer solchen Abschalteinrichtung ausgestattet hat. Der erste, bei dem das bekannt wurde, war im September 2015 Volkswagen (VW). Auch hier hatte der VZBV eine Musterfeststellungsklage Volkswagen. Anfang 2020 einigten sich der Verband und VW auf einen Vergleich, den rund 245 000 Kunden akzeptierten. VW zahlte je nach Alter und Typ des Fahrzeugs zwischen 1.350 und 6.250 Euro.

Müller hält auch im Fall Daimler einen Vergleich für möglich.

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