Websperren: Frankreich beschließt Altersverifikation für Pornos
Was in Großbritannien gescheitert ist, wird nun in Frankreich gesetzlich verpflichtend. Die Umsetzung der Altersüberprüfung ist aber noch unklar.

Frankreich will den Zugang von Minderjährigen zu pornografischen Inhalten im Netz erschweren. Die französische Nationalversammlung beschloss dazu am 9. Juli 2020 einen entsprechenden Gesetzeswurf. Demnach kann die französische Regulierungsbehörde CSA (Conseil supérieur de l'audiovisuel) Webseitenbetreiber dazu verpflichten, eine Altersverifikation für pornografische Inhalte einzurichten. Bei weiteren Verstößen nach 14 Tagen sind Websperren nach einem Gerichtsbeschluss möglich.
Das Gesetz macht jedoch keine Vorgaben, auf welche Weise das Alter der Nutzer überprüft werden soll. Nach Angaben des Magazins Politico.eu haben Abgeordnete vorgeschlagen, dies mit Hilfe von Kreditkartendaten umzusetzen. Die Nutzung des staatlichen Dienstes France Connect, der den Zugang zu elektronischen Verwaltungsangeboten ermöglicht, sei jedoch nicht vorgesehen. Dem Bericht zufolge muss der französische Senat dem Gesetz noch zustimmen, was aber als sicher gilt.
Großbritannien gab Pläne wieder auf
Ein vergleichbares System wurde in Großbritannien bereits 2016 von der Regierung beschlossen. Zuvor hatte die EU-Kommission einen zwingenden Pornofilter in Großbritannien für unzulässig erklärt. Die Einführung der Altersverifikation wurde jedoch mehrfach verschoben, bevor sie im Oktober 2019 endgültig fallengelassen wurde.
Auch in Deutschland rücken Websperren gegen Pornoseitenanbieter näher. So hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im Juni 2020 drei Pornowebseiten die Verbreitung ihrer Angebote in Deutschland untersagt. Sollten die Plattformen oder deren Hostanbieter den Aufforderungen nicht nachkommen, will sich die Landesmedienanstalt NRW direkt an Internetanbieter wie Telekom oder Vodafone wenden, um eine Sperrung durchzusetzen.
Solche Sperren wurden bislang vor allem gegen Betreiber illegaler Streamingportale wie Kino.tx durchgesetzt. Darüber hinaus sind Sperren dieser Art durch VPN-Dienste leicht zu umgehen. Das gilt auch für die Identifizierungsverfahren, wenn diese nur für Nutzer aus Deutschland umgesetzt werden sollen. Die Verfahren sollen daher vor allem verhindern, dass Minderjährige zufällig und ohne großen Aufwand mit pornografischen Inhalten in Kontakt kommen.
Kommt ein EU-weiter Login-Dienst?
Die KJM hat inzwischen Vorgaben für Altersverifikationssysteme (AVS) entwickelt und derzeit 30 Gesamtkonzepte sowie 20 Module für geeignet erklärt. Hinzu kommen sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit Verifikationssystemen als Teilelementen.
Laut Politico.eu gibt es aufgrund der Problematik inzwischen Überlegungen in Brüssel, ein EU-weites digitales Loginsystem zu schaffen, um der Dominanz der Single-Sign-on-Systeme von Google und Facebook etwas entgegensetzen zu können. In Deutschland gibt es inzwischen jedoch Konkurrenz für die US-Anbieter durch Dienste wie Verimi, NetID und ID4me. Von diesen bietet bislang nur Verimi eine von der KJM anerkannte Altersverifikation an.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ich kann ich an meinen ersten Porno auf VHS noch seeehr gut erinnern: den hatte ich...
Pornos ab 18. Alkohol ab 18. Und wenn das wie bei Beck's* so läuft, daß man erst sein...
Pornos ab 18. Alkohol ab 18. Und wenn das wie bei Beck's* so läuft, daß man erst sein...
100% Ack Wir brauchen keine Altersverifikation, sondern einen Elternbefähigungsnachweis...
in dem Fall brauchen wir keine Verifikation, weil Minderjährige keine Verträge...