Warnmeldungen: Bundesregierung bringt Cell Broadcast auf den Weg
Die Bundesregierung hat heute eine "Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG)" beschlossen, wie das Bundesinnenministerium(öffnet im neuen Fenster) sowie das Bundeswirtschaftsministerium(öffnet im neuen Fenster) in einer gemeinsamen Pressemitteilung melden. Damit soll die Nutzung von Cell Broadcast für Warnmeldungen ermöglicht werden. Konkrete Details dazu sind derzeit zwar noch nicht bekannt, der Weg über das TKG dürfte wohl aber bedeuten, dass die Provider verpflichtet werden, Cell Broadcast für die Warninfrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Beim Cell Broadcasting wird ähnlich wie bei einer SMS eine Textnachricht an Handy-Nutzer verschickt – und zwar an alle Empfänger, die sich zu dem Zeitpunkt in der betreffenden Funkzelle aufhalten. Dabei werden auch spezielle Warntöne des Telefons abgespielt und etwa der Lautlos-Modus übergangen. Datenschützer halten diese Technologie für unbedenklich .
In vielen Ländern weltweit sind Warnsysteme, die auf dem Cell Broadcast basieren, Standard und werden zur Frühwarnung bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder weiteren Naturkatastrophen eingesetzt. Auch in der EU wird das System eingesetzt, etwa in den Niederlanden, wobei es sich um eine nationale Umsetzung des EU-Alert-Systems handelt.
Die Diskussion um die Nutzung und Einführung der Technik hierzulande ist durch die verheerende Flutkatastrophe im Westen Deutschlands beschleunigt worden. In einem Kommentar hat sich Golem.de für die Einführung der Technik ausgesprochen . Schnell wurde dies auch von Regierungsmitgliedern gefordert, darunter Bundesinnenminister Horst Seehofer .
Zur technischen Umsetzung sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details, damit Cell Broadcast schnell zum Einsatz kommen kann." Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) könnte das System im Sommer 2022 einsatzbereit sein.
Nachtrag vom 19. August 2021, 8:47 Uhr
Wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, soll mit §164a ein neuer Abschnitt im TKG eingeführt werden, der "Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze" dazu verpflichtet, "technische Einrichtungen für Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen vorzuhalten" sowie entsprechende Warnungen an alle Mobilfunkteilnehmer zu versenden. Das soll die rechtlichen Voraussetzungen für Cell Broadcast schaffen.
Die technischen Einzelheiten sollen dabei über eine technische Richtlinie der Bundesnetzagentur geklärt werden, die sich an internationalen Standards orientiert. Zur Umsetzung sollen die Provider ein Jahr Zeit bekommen. Die Kosten für den Aufbau des Systems sollen dabei erstattet werden. Die Kosten für das eigentliche Versenden eventueller Warnmeldungen sollen die Provider dann aber selbst tragen müssen.
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