Wahlprogramm: SPD fordert Anzeigepflicht für "relevante Inhalte" im Netz

Der Vorstand der SPD setzt sich für die bevorzugte Behandlung bestimmter Medien im Internet ein. So heißt es in dem am vergangenen Montag beschlossenen Leitantrag für das Programm zur Bundestagswahl 2017(öffnet im neuen Fenster) : "Gesellschaftlich relevante Inhalte müssen auch in Zukunft im Netz auffindbar sein. Deshalb ist es richtig, in ein zeitgemäßes Medienrecht 'Must-be-found'-Regelungen zu integrieren." Der SPD-Vorstand fordert in diesem Zusammenhang Rahmenbedingungen für Zeitschriften und Zeitungen so, "dass es sich auch künftig für sie lohnt, mediale und insbesondere journalistisch-redaktionelle Angebote zu erstellen" .
Anders als in verschiedenen Medien dargestellt(öffnet im neuen Fenster) , geht es der SPD dabei nicht darum, explizit die Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender zu bevorzugen. Eine entsprechende Forderung hatte die SPD im Europaparlament schon 2013 in die Debatte über die Reform der EU-Richtlinie zu audio-visuellen Medien eingebracht(öffnet im neuen Fenster) . Das würde einer Übertragung der deutschen Must-Carry-Regelung auf das Internet entsprechen. Die Must-Carry-Regelung (öffnet im neuen Fenster) im Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass ein Plattformbetreiber derzeit alle für das jeweilige Verbreitungsgebiet vorgesehenen digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einschließlich Arte und Deutschlandradio einspeisen muss.
Klingbeil will "Echokammern" verbieten
Inwieweit das tatsächlich auf das Internet übertragen werden kann, ist fragwürdig. Letztlich würde das bedeuten, dass die Suchalgorithmen von Google oder anderen Suchmaschinenanbietern die Angebote bestimmter Medien höher einstufen müssten. Der SPD-Vorschlag von 2013 sah vor, dass die Öffentlich-Rechtlichen quasi "gesetzt" würden, während private Verlage sich einem gesonderten Verfahren für eine privilegierte Behandlung unterziehen müssten. Selbst wenn diese Praxis nicht auf die Öffentlichen-Rechtlichen beschränkt würde, wäre sie kaum mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit sowie der Wettbewerbsfreiheit vereinbar.
Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil bekräftigte auf Nachfrage des österreichischen Magazins Futurezone(öffnet im neuen Fenster) die Position, wonach bestimmte Inhalte bevorzugt werden sollten. "Es geht mir nicht um öffentlich-rechtlich, es geht mir um Qualität allgemein" , sagte er. Es könne nicht sein, dass durch Algorithmen Echokammern entstünden, in denen keine andere Sichtweise ankomme.
Gegen eine Bevorzugung öffentlich-rechtlicher Sender spricht zudem die derzeitige Praxis, wonach viele Inhalte nach dem Ablauf von sieben Tagen wieder aus dem Netz gelöscht werden müssen. Diese Regelung ist nach Ansicht des SPD-Vorstands "nicht mehr zeitgemäß und soll entfallen" .
Zudem bekennt sich der Entwurf dazu, "der Verbreitung von Hasskriminalität und sogenannten Fake News" im Netz entgegenzuwirken. Anders als im stark kritisierten Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist dabei nicht einmal mehr von "strafbaren" Fake News die Rede. Möglicherweise ist dieser Abschnitt des Wahlprogramms aber schon vor der Wahl obsolet, wenn die große Koalition tatsächlich das geplante Gesetz noch vor der Sommerpause beschließt.
Ein Parteitag soll am 25. Juni über den Vorschlag des Parteivorstands abstimmen.