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Wahllotterie: Richter lässt Sammelklage gegen Elon Musk zu

Eine Million US-Dollar wollte Elon Musk vor der US-Wahl täglich an potenzielle Wähler verlosen. Das könnte für ihn teuer werden.
/ Friedhelm Greis
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Elon Musk verteilte auch vor einer Richterwahl in Wisconsin Millionen-Schecks. (Bild: ork Mason/USA Today/Reuters)
Elon Musk verteilte auch vor einer Richterwahl in Wisconsin Millionen-Schecks. Bild: ork Mason/USA Today/Reuters

Ein Bundesgericht im texanischen Austin hat eine Sammelklage gegen Tesla-Chef Elon Musk wegen Betrugs und Vertragsbruchs zugelassen. Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge(öffnet im neuen Fenster) wies der zuständige Richter Robert Pitman darauf hin, dass die Klägern Jacqueline McAferty plausibel behaupte, Musk und sein Trump-nahes Aktionskomitee America PAC hätten sie zu Unrecht zur Herausgabe personenbezogener Daten veranlasst.

Hintergrund der Sammelklage ist eine Art Lotterie, die Musk vor den Präsidentschaftswahlen 2024 ausgerufen hatte. Damals verloste er täglich eine Million US-Dollar , um US-Bürger dazu zu bewegen, eine Petition von America PAC zu unterschreiben. Laut US-Wahlrecht ist es verboten, Bürgern Geld dafür zu zahlen, dass sie abstimmen oder sich für die Wahl registrieren. Nach Musks Worten soll das Millionen-Geschenk der Petition mehr Aufmerksamkeit verschaffen.

Schon im November 2024 wies ein Anwalt des Aktionskomitees die Darstellung zurück(öffnet im neuen Fenster) , es handele sich bei der Vergabe der Millionengeschenke um eine tatsächliche Lotterie, bei der die Gewinner nach dem Zufallsprinzip ausgelost würden. Die Empfänger würden stattdessen auf der Grundlage ihrer persönlichen Geschichte ausgewählt und einen Vertrag mit der politischen Organisation America PAC unterzeichnen.

Klägerin gab persönliche Daten ab

In der 14-seitigen Klageschrift(öffnet im neuen Fenster) (PDF) heißt es hingegen, dass die Klägerin die Petition im Vertrauen auf die Aussagen von Musk und America PAC unterzeichnet habe, um dadurch die Chance auf den Gewinn von einer Million US-Dollar zu erhalten. Zu diesem Zweck habe sie ihre persönlichen Daten wie Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Handynummer übermittelt.

Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an. "Es ist plausibel, dass sich die Klägerin berechtigterweise auf diese Aussagen verließ, um zu glauben, dass die Beklagten ihr objektiv die Möglichkeit boten, an einer zufälligen Lotterie teilzunehmen - auch wenn dies nicht ihre subjektive Absicht war" , schrieb Pitman laut Reuters.


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