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Wärmeplanungsgesetz: Bundestag beschließt kommunale Wärmeplanung

Kommunen müssen künftig einen Wärmeplan erstellen. Auch für Hausbesitzer und deren Entscheidung, welche Heizung sie einbauen, ist das wichtig.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Auch für Hausbesitzer ist das Wärmeplanungsgesetz wichtig. (Bild: Pixabay)
Auch für Hausbesitzer ist das Wärmeplanungsgesetz wichtig. Bild: Pixabay / Pixabay-Lizenz

Kommunen müssen künftig sogenannte Wärmepläne aufstellen. Der Bundestag hat am 17. November 2023 mit den Stimmen der Ampel-Parteien gegen die Opposition ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Das Bundeskabinett brachte das Gesetz im August 2023 ein.

Das Wärmeplanungsgesetz steht im Zusammenhang mit dem viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Koalition, auch Heizungsgesetz genannt: Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.

Ziel ist es, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird, also nicht mehr Treibhausgase ausstößt, als auch wieder gebunden werden können. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren Karten und Pläne erstellen, die deutlich machen, welche Gebiete bei ihnen an zentrale Heizungsnetze angeschlossen werden können – mit Wärmeversorgung etwa von Erdwärme-, Wasserstoff- und Biomassekraftwerken oder durch Abwärme aus der Industrie.

Hausbesitzer können anhand der Wärmepläne planen

Die Pläne sollen aufzeigen, wo in einer Kommune Heizungsnetze für klimafreundliche Wärme vorhanden sind, wo diese noch gebaut werden können und wo das nur schwer umsetzbar ist und Gebäude weiterhin die eigene Heizung brauchen werden. Hausbesitzer können dann entsprechend planen.

Großstädte sollen dem Gesetz zufolge bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. In verschiedenen Gemeinden in Deutschland gibt es bereits solche Pläne, mehrere Bundesländer haben entsprechende Regelungen dazu.

Redner der Ampel-Parteien bezeichneten das Gesetz am 17. November 2023 als wichtige Etappe im Klimaschutz. Kritisch äußerte sich die Union. Die Zeitpläne seien zu kurz und würden die Kommunen überfordern. Die AfD lehnte das Gesetz ab.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte den Beschluss als "einen wichtigen Schritt zur Erhöhung des Anteils fossilfrei erzeugter Wärme". Vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BDEW) hieß es, das Gesetz sei ein weiterer Baustein "für die seit Jahren überfällige Wärmewende".


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